Drucksache - 0516/XIX  

 
 
Betreff: Antrag auf Einwohnerversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin
Antrag-Einwohnerversammlung-150113
Antrag-Einwohnerversammlung

Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Antrag auf Durchfühung einer Einwohnerversammlung zum Thema „ Bebauungsplan Yorckdreieck/Baumarkt Hellweg“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor

 

 

Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Antrag auf Durchfühung einer Einwohnerversammlung zum Thema „ Bebauungsplan Yorckdreieck/Baumarkt Hellweg“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor.

 

 

 

Begründung:

§ 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Einwohnerversammlung

Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirks-verordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen

 
 

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