Drucksache - 0510/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.2013 folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Lichtsignalanlage in der Hauptstraße in Höhe Hausnummer 27-29 (Post) eine obligatorische Grün-Schaltung für Fußgänger zwischen allen Phasen der „Grünen Welle“ der Hauptstraße erhält und die Erfordernis eines gesonderten Grün-Anforderns über Knopfdruck durch die Fußgänger entfällt.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und von dort mit Schreiben vom 13. November 2014 folgende Antwort erhalten:
„Die Lichtsignalanlage Hauptstraße Nr. 27 in Höhe der Post befindet sich in einer wichtigen Verkehrsader in Berlin mit hohem ÖPNV Anteil. Sie muss mit den benachbarten LSA koordiniert werden, außerdem wird Sie von den Fahrzeugen des ÖPNV beeinflusst. Dadurch können sich längere Wartezeiten ergeben. Weltweit sind Fußgängeranforderungs-LSA üblich, gerade in großen Städten und Ballungsräumen, da sie nur dann in den Fließverkehr eingreifen, wenn tatsächlicher Bedarf besteht. Nicht zu allen Tageszeiten besteht das geschilderte hohe Fußgängeraufkommen, so dass die Anforderung ihre Berechtigung hat.“
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