Drucksache - 0507/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.4.2013 folgenden Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Landesdenkmalamt für die Einholung eines Pflegewerkes für das Gartendenkmal Parkring Neu - Tempelhof einzusetzen. Das Pflegewerk soll als gestalterische Leitlinie für die Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen in der Anlage dienen und zu einem wirtschaftlicheren Mitteleinsatz beitragen. Das Pflegewerk soll vor der abschließenden Festlegung mit den vor Ort für den Erhalt des Denkmals engagierten Bürgern abgestimmt und dem zuständigen Ausschuss der BVV vorgelegt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Landesdenkmalamt wurde vom Fachbereich Grünflächen am 16.05.2013 schriftlich gebeten, zu der Drucksache 0507/XIX Stellung zu nehmen. Am 16.01.2014 erhielt der Fachbereich Grünflächen folgende Antwort: „Zur Frage eines Parkpflegewerkes zum Parkring hatte ich Ihnen schon mündlich mitgeteilt, dass unsere Beteiligung an einem solchen grundsätzlich vorstellbar, aber eine Mitfinanzierung und formale Auftragsabwicklung durch den Bezirk aus unserer Sicht dann unverzichtbar ist.“
Grundsätzlich wird vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht ein Parkpflegewerk begrüßt, es müssen dazu jedoch folgende Hinweise erfolgen: Eine Mitfinanzierung von einem Parkpflegewerk ist aus den laufenden Haushaltsmitteln der Fachabteilung nicht realisierbar. Des weiteren haben die Erfahrungen aus den letzten Jahren gezeigt, dass gartendenkmalpflegerische Hinweise für andere Grün- und Freiflächen, die dem Fachamt vorliegen, aus Mangel an Ressourcen langfristig und dauerhaft nicht umgesetzt werden können. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass in der Kosten- und Leistungsrechnung solche Leistungen, die über eine Standartpflege hinaus gehen, nicht honoriert werden, sondern zu einem negativen Budgetierungsergebnis für den Gesamtbezirk führen können. Abschließend muss daher festgehalten werden, dass in absehbarer Zukunft die Erstellung eines Parkpflegewerkes nicht in Aussicht gestellt werden kann.
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