Drucksache - 0497/XIX  

 
 
Betreff: Abgabe des Schulgrundstücks Tempelhofer Weg 62 an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
05.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Entscheidung
26.02.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

1

1.   Gemäß der Beschlüsse des Bezirksamtes vom 09.03.2010 und der BVV vom 16.06.2010 soll das Schul­grund­stück Tempelhofer Weg 62, 10829 Berlin (inklusive der zwei innen liegenden Sport­hallen) aufgegeben werden. Es ist nunmehr beab­sichtigt, das Grundstück zum nächstmöglichen Termin in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu übertragen. Da das Land Berlin somit weiterhin Eigentümer der beiden innenliegenden Sportflächen bleibt, ist ein Aufgabeverfahren nach § 7 Ab­satz 2 Sportförderungsgesetz nicht notwendig. Die beiden Sporthallen sowie die dazugehörigen Umkleidebereiche werden zur Erfüllung vorhandener Bedarfe im Sinne der Sportförde­rung zurückgemietet.

 

2.   Für das restliche Schulgebäude sucht die BIM einen potentiellen Nachnutzer/ Mie­ter. Hierfür erhält die BIM vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Vollmacht zur Vermietung. Die Bevollmäch­ti­gung gilt bis zu dem Zeitpunkt der Zustimmung des Ab­ge­ordne­ten­hauses zur Übernahme des Schulgrundstücks ins SILB (Sonder­ver­mögen Land Berlin), der die Mitzeich­nung durch den Bezirk vorausgeht.

 

3.      Das Schul- und Sportamt ist beauftragt, das Schulgebäude Tempelhofer Weg 62  bis zum 31.12.2012 leerzuziehen, damit die BIM bzw. der potentielle Nachnutzer ab 01.01.2013 schrittweise Renovierungsarbeiten im Schulgebäude vornehmen kann. Eine Ausnahme bilden die drei an dem Stand­ort verbleibenden 10. Klas­sen, die nach Absprache zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht sowie der Schul­­leitung der 1.Gemeinschaftsschule Schöneberg die Möglichkeit erhalten sol­len, an dem Standort Tempelhofer Weg 62 ihre MSA-Prü­fung abzulegen. Die hier­für noch benötigten Klassen- und Fachräume sollen der BIM zum 01.05.2013 überge­ben werden.

 

Für das regionale Fortbildungszentrum der Schulaufsicht sowie die Musikschule, die beide derzeit im Schulgebäude Tempelhofer Weg 62 untergebracht sind, werden anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten geprüft.

 

Die Stellen der Schulsekretärin sowie des Schulhausmeisters wurden bereits in Abgang gebracht.

 

4.      Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzustellen, dass bei Über­nahme des Schulgebäudes ins SILB von den gesamten in 2011 verbuchten budgetunwirksamen und budgetwirk­sa­men Infrastrukturkosten in Höhe von rund 490 T€ ein Kostenanteil von rund 425 T€ von dem zukünftigen Nachnutzer entsprechend des Flächenanteils getragen werden müsste. Der Kostenanteil für die Nutzung der innen liegenden Sport- und Umkleideflächen liegt in einer Größenordnung von rund 65 T€. Für die Nutzung der Sport- und Umkleideflächen im Rahmen der Sportförderung wird der Bezirk zukünftig eine Mietzahlung leisten, die nach den mit der BIM geführten Vorgesprächen auf dem Niveau der derzeit verbuchten Kosten liegen wird. Ein konkretes Mietangebot liegt noch nicht vor, ist aber von der BIM zeitnah zugesagt.
Der vereinfacht berechnete Kostenanteil des potenziellen Nachnutzers in Höhe von rund 425 T€ entspricht der Größenordnung nach der zu erzielenden jährlichen Einsparsumme auf Basis der Daten aus 2011. Bei einer genaueren Berechnung muss auch die zeitlich anteilige Nutzung der Sporthallen berücksichtigt werden. Auch muss der Flächenanteil unter Einbeziehung der Haupt- und Nebenflächen sowie Gemeinschaftsflächen berechnet werden.

Mit Beschluss­vor­lage an das Abgeordnetenhaus wird die vermögensrechtliche Übertragung zum 1.8.2012, ggf. sogar rückwirkend zum 01.01.2012, ange­strebt. Im Falle einer rückwirkenden vermögensrechtlichen Übertragung würden zusätzlich die gesamten budgetunwirksamen Infrastrukturkosten in Höhe von rund 150 T€ (Über­tra­gung zum 01.08.2012) bzw. 270 T€ (Über­tra­gung zum 01.01.2012) nicht in der KLR für 2012 abgebildet werden und den Bezirk entlasten.

 
 

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