Drucksache - 0477/XIX  

 
 
Betreff: Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für Menschen mit Sehbehinderung erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Vorberatung
13.03.2014 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik erledigt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.12.2012 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich an die zuständigen Stellen zu wenden mit dem Ziel, dass die BVG ihre Bus- und Tramflotte mit Außenansagen-Vorrichtungen ausstattet, die die Linie und das Fahrziel bekannt geben, um auch blinden und sehbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung dieser Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Die Ansagen müssen von der Lautstärke her so beschaffen sein, dass Anwohner nicht gestört und blinde und sehbehinderte Menschen dennoch informiert werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit Schreiben vom 18.01.2013 hat sich das Bezirksamt an die

 

a)              Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung,

b)              die BVG,

sowie

c)              die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

d)              die Senatsverwaltung für Finanzen

 

gewandt.

 

a)              Das Schreiben des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde am 13.02.2013 wie folgt beantwortet:

 

„Für die von Ihnen mit Schreiben vom 18.01.2013 angesprochenen Maßnahmen zur

Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Nahverkehrs für Menschen mit Behinderung ist in erster Linie der Auftraggeber der BVG (Verkehrsvertrag), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, verantwortlich. Ich habe Ihr Anliegen deshalb an Herrn Staatssekretär Gaebler weitergeleitet.

Unabhängig davon habe ich bei der BVG Informationen zum derzeitigen Stand des

Testlaufes für eine akustische Fahrgastinformation ("Sprechende Haltestelle") für Fahrgäste mit Wahrnehmungsbehinderungen (Blinde, Sehschwache) eingeholt.

Nach Aussage der BVG kann vor dem Ende des dreimonatigen Modellversuchs (Ende Februar 2013) keine Gesamteinschätzung gegeben werden. Es werde geprüft, ob dem Wunsch des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) nach einer Verlängerung des Tests um einige Monate entsprochen werden kann. Die Auswertung der bereits vorliegenden zustimmenden und ablehnenden Reaktionen der BVG Kundinnen und Kunden erfolgt im Anschluss. Eine flächendeckende Umrüstung aller Haltestellen der BVG wäre allerdings nur bei einer Finanzierung durch das Land möglich. Das Augenmerk sollte daher auf ein effektives Zusammenwirken der bereits durch die BVG angebotenen und noch geplanten Maßnahmen zur barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV gelegt werden. Ich darf hierbei auf das seit Februar 2010 zur Verfügung stehende Informationssystem der QR-Codes verweisen, wonach alle Fahrpläne der BVG mit sog. QR-Codes (QR = Quick Response = schnelle Antwort) ausgestattet wurden. Mit Hilfe internetfähiger Smartphones erhalten die Fahrgäste sekundenschnelle Informationen über die an diesem Haltepunkt fahrenden Linien bzw. Ankunft und Fahrziel des nächsten Fahrzeugs und Sonderinformationen. Die Informationen entsprechen den Echtzeitinformationen, die z. B. auch an wichtigen Haltestellen über die dynamischen elektronischen Anzeiger im Straßenland (sog. Daisy-Anzeigen) gegeben werden. Die QR-Codes befinden sich immer rechts unten im Fahrplanmodul und sind deshalb auch für Blinde zu finden. Sie können mit

der Vorlesefunktion (Stichwort "voice-over") moderner Smartphones auch akustisch

umgesetzt werden und stellen gerade für blinde und sehbehinderte Fahrgäste eine wichtige Orientierungshilfe dar. Nach Mitteilung der BVG existieren Planungen, die auch für Blinde chancen reiche NFCTechnik (NFC= near-field-communication) einzuführen, mit der Echtzeit-Informationen noch einfacher übermittelt werden können. Mit der NFC-Technik genügt ein Annähern an die Haltestellen, um die Informationsübermittlung auf die Smartphones zu ermöglichen. Ein Abfotografieren der Information des QR-Codes wäre dann nicht nötig. Darüber hinaus beteiligt sich die BVG aktuell an laufenden Projekten zur Unterstützung sehbehinderter Menschen im Öffentlichen Raum. Beispielhaft hierfür ist das Projekt m4guide, das eine lückenlose verkehrsmittelübergreifende Navigation sehbehinderter Menschen von Tür zu Tür mit Hilfe eines einfach zu bedienenden Programms für Smartphones bietet. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt "Bus-ID". Dieses Projekt bietet

akustische Haltestelleninformationen zu sich nähernden Fahrzeugen, die bei Bedarf mit Hilfe eines RFID-Senders individuell von Sehbehinderten ausgelöst werden können. Die Situation für Menschen mit Behinderungen ist im ÖPNV Berlins - wenn auch noch nicht vollkommen - so doch nach internationaler Beurteilung auf einem hohen Niveau. Das zeigte zuletzt Anfang Dezember 2012 die Auszeichnung der Stadt mit dem Access City Award 2013 der Europäischen Kommission. Dabei hatte die Jury den Berliner Öffentlichen Nahverkehr besonders hervorgehoben.

Die aufgezeigten Aktivitäten unterlegen aus meiner Sicht, dass die BVG aktiv an der

barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV mitwirkt.

 

b)              Das Schreiben des Bezirksamtes an die BVG wurde am 11.02.2013 wie folgt beantwortet:

 

„Die Situation für Menschen mit Behinderungen ist im ÖPNV Berlins wenn auch noch nicht vollkommen - so doch nach internationaler Beurteilung auf einem hohen Niveau. Das zeigte zuletzt Anfang Dezember 2012 die Auszeichnung der Stadt mit dem Access City Award 2013 der Europäischen Kommission, bei dem die Jury besonders den hohen Standard der Barrierefreiheit des Berliner Öffentlichen Nahverkehrs hervorgehoben hat.

Diesen Standard bauen wir kontinuierlich weiter aus und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch die Interessen unserer sehbehinderten Fahrgäste. So haben wir mit erheblichem finanziellen Aufwand aktuell schon 110 von 173 U-Bahnhöfen mit taktilen Leitsystemen ausrüsten können und werden dies in diesem Jahr fortführen. Wir legen außerdem Wert darauf, Fahrgastinformationen nach dem

2-Sinne-Prinzip umzusetzen und informieren in unseren Fahrzeugen und

Bahnhöfen sowohl akustisch als auch visuell über die nächsten Haltepunkte und Umsteigemöglichkeiten. Mit der flächendeckenden Einführung von QR-Codes und NFC-Technik an allen Haltestellen haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass sich unsere Fahrgäste mit internetfähigen Smartphones jederzeit über die an diesem Haltepunkt fahrenden Linien bzw. über Ankunft und Fahrziel des nächsten Fahrzeugs informieren können. Mit der Vorlesefunktion moderner Mobiltelefone

können diese Informationen auch akustisch umgesetzt werden und stellen

für Sehbehinderte eine wichtige Orientierungshilfe dar. Weitere Überlegungen zur verstärkten Unterstützung unserer Fahrgäste stehen unter dem Vorbehalt möglicher Finanzierung. Wie Sie sicher wissen, ist die BVG chronisch unterfinanziert. Heute erbringen wir schon jährlich für etwa 44 Millionen EUR Fahrleistungen, die nicht durch den Verkehrsvertrag gedeckt sind.

Wir beobachten und unterstützen jedoch laufende Projekte wie z.B. das Projekt m4guide, das eine lückenlose verkehrsmittelübergreifende Navigation sehbehinderter Menschen von Tür zu Tür mit Hilfe eines einfach zu bedienenden Programms für Smartphones anstrebt. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt "Bus-ID". Dieses Projekt bietet akustische Haltestelleninformationen zu sich nähernden Fahrzeugen, die bei Bedarf mit Hilfe eines RFID-Senders individuell von Sehbehinderten ausgelöst werden können.

Unser Test der "sprechenden Haltestelle" ist noch nicht beendet. Bisher haben uns dazu von unseren Kunden sowohl zustimmende als auch ablehnende Reaktionen erreicht. Erst nach Ablauf des Tests und Auswertung der Kunden- und Anwohnerbefragungen können wir eine Gesamteinschätzung abgeben.

Ich versichere Ihnen, dass wir auch in Zukunft daran arbeiten werden, den

ÖPNV weitgehend barrierefrei zu gestalten.

 

 

c)              Das Schreiben des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 10.05.2013 wie folgt beantwortet:

 

„Vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben mit dem Beschluss der BW Tempelhof-Schöneberg vom 12.12.2012, in dem sich die BW dafür einsetzt, dass die BVG ihre Bus- und Tramflotte mit Außenansagen-Vorrichtungen ausstattet.

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass der barrierefreie Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs - auch für Menschen mit Sehbehinderung - Grundlage unserer Nahverkehrsplanung sowie der Bestellung von Verkehrsleistungen ist.

Dementsprechend werden von der BVG Fahrgastinformationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip umgesetzt, sie informiert in den Fahrzeugen und Bahnhöfen sowohl akustisch als auch visuell über die nächsten Haltepunkte und Umsteigemöglichkeiten. Zunehmend kommen auch neue Technologien

zum Einsatz, so werden z.B. mittels QR-Codes an allen Haltestellen Fahrgäste mit internetfähigen Smartphones über die an diesem Haltepunkt fahrenden Linien bzw. über Ankunft und Fahrziel des nächsten Fahrzeugs informiert.

Ferner ist zu den im BW-Beschluss genannten Anforderungen auszuführen, dass für die Erleichterung der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für Menschen mit Sehbehinderung zurzeit Versuche mit sogenannten sprechenden Haltestellen laufen. Auch der Vorschlag für Außenansagen mit dynamischer Lautstärkeregelung wird weiter von den zuständigen Senatsstellen und der BVG geprüft.

Mit Schreiben vom 11.02.2013 hat die BVG Ihnen weitere technische Einzelheiten zur Thematik mitgeteilt.

 

d)              Das Schreiben des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Finanzen wurde am 07.03.2013 wie folgt beantwortet:

 

„Zu Ihrem Schreiben vom 18.01.2013, das neben Herrn Senator Dr. Nußbaum auch die Vorstandsvorsitzende der BVG, Frau Dr. Nikutta, sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung erhielten, möchte ich inhaltlich auf die Ihnen vorliegende Antwort von Herrn Staatssekretär Henner Bunde Bezug nehmen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist für die BVG AöR fachlich zuständig.

Auch aus meiner Sicht zeigen vielfältige Aktivitäten der BVG AöR, nicht zuletzt der

Modellversuch zur akustischen Fahrg.astinformation, dass diese bereits jetzt aktiv an

der barrierefreien Ausgestaltung des OPNV mitwirkt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die BVG weitergehende Maßnahmen, wie z.B. die flächendeckende Ausrüstung von Haltestellen und/oder Fahrzeugen, nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann. Auftraggeber und damit zuständig für den Verkehrsvertrag mit der BVG ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, an die die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Ihr Schreiben demgemäß weitergeleitet hat.

 

 
 

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