Drucksache - 0440/XIX  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 7-49VE für die Küterstra-ße sowie das Grundstück Küterstraße 7 (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.11.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
7-49VE-Abwägung-TÖB-früh-120814 Endfassung
7-49VE-Abwägung-Buerger-früh-120814Endfassung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet,

Das Bezirksamt bittet,

 

die vorgelegten Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 29.08.2011 bis einschließlich 28.09.2011 statt.

Mit Schreiben vom 21.07.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert Stellungnahmen abzugeben.

 

Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Nov. 2011 (GVBl. S. 693)

 
 

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