Drucksache - 0423/XIX  

 
 
Betreff: Endlich BVV-Beschluss umsetzen – Kinder vor mangelhaften und krank machenden Mahlzeiten schützen
Status:öffentlichAktenzeichen:auch 0226/XIX u. 0413/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Jugendhilfeausschuss Beratung
22.05.2013 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit den Drucksachen Nr. 0226/ XIX (Qualität des Schulessens deutlich verbessern – Neuausschreibung anpassen) so­wie Nr. 0423/ XIX (Endlich BVV-Beschluss umsetzen – Kinder vor mangelhaften und krank machenden Mahlzeiten schützen) das Bezirksamt ersucht, eine Neuausschrei­bung der Mittagessensversorgung an den bezirklichen Schulen durchzuführen.

 

Das Bezirksamt hat hierzu entschieden, die Neuausschrei­bung der Mit­tag­­es­sens­versorgung erst dann durchzuführen, wenn die Neuregelung im Land Berlin in Kraft tritt.

 

Hintergrund der Entscheidung ist die aktuelle Entwicklung im Land Berlin. Unter Fe­der­führung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde eine landesweite Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die in Ab­stimmung mit den für Wirt­schaft, für Verbraucherschutz und für Finanzen zu­­stän­di­gen Senatsverwaltungen so­wie den Bezirksverwaltungen ein neues Ausschreibungs- und Qualitätssicherungs­verfahren für das schulische Mittagessen erarbeiten und einführen soll. Ziel ist eine deutliche Qua­litätsverbesserung des schulischen Mittagessens im Land Ber­lin. An diesem Verfah­ren werden weiterhin die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin und die AG Schul­essen des Landeselternausschusses Berlin beteiligt. Der Schul­träger Tempel­hof-Schöneberg ist in dieser Arbeitsgruppe ebenfalls vertreten und wird aktiv an dem Prozess mitwirken.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe anschließend eine Senatsvorlage erarbeiten, die konkrete Maßnahmen zu

 

  • Ausschreibung,
  • Auftragsvergabe,
  • Kontrolle,
  • Finanzierung

sowie

  • Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schule

 

beinhalten wird. Diese sollen dann - möglichst mit Beginn des kommenden Schul­jah­res 2013/ 2014 - durch Neuausschreibungen der Mittagessensversorgung umgesetzt werden.

 

Eine Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt ist nach Auffassung der Senatorin für Bil­dung, Jugend und Wissenschaft – Frau Scheeres – nicht sinnvoll, da zuvor konkrete Vorgaben zu den oben genannten Maßnahmen erarbeitet werden müssen; dies äußerte Frau Senatorin Scheeres in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Ju­gend und Familie des Abgeordnetenhauses vom 15.11.2012.

 

Insbesondere das Thema Finanzierung der Mit­tag­­es­sens­versorgung bedarf einer um­fassenden Erörterung, da die Zuweisung der Mittel zweckgebunden erfolgen soll. Damit wird eine Finanzierungsform gewählt, die von der gegenwärtigen Praxis gänz­lich abweicht.

 

Weiterhin wird zu prüfen sein, inwiefern die in der Drucksache Nr. 0226/ XIX auf­ge­führten Kriterien

 

  • Ökologische Herkunft der Speisen
  • Geografische Herkunft der Speisen
  • Zusammensetzung der Speisen (Fleisch- und Rohkost- -und Süßspeisen­an­teil)
  • schonende und hygienische Herstellung der Speisen
  • minimale Warmhaltezeiten oder sofortige Kühlung nach Zubereitung, wenn die Möglichkeit der schonenden und hygienisch. einwandfreien Erwärmung vor Ort besteht
  • abwechslungsreiches und kindgerechtes Angebot
  • reichliches Angebot an Gemüse und Obst
  • allergie-, religionsberücksichtigende und vegetarische Alternativangebote
  • Ästhetik in der Darreichung, positives Geschmacksempfinden (Sicherstellung durch regelmäßige Verkostung und Evaluierung)
  • kurze Sonderkündigungsfristen zum Ablauf des Monats bei Nichteinhaltung der Qualität

 

im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung unter den neuen Voraussetzungen aufgenommen werden können.

 

Das Konzept der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Qua­litätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin ist in der Anlage beigefügt. Die Schulen wurden mit Schreiben vom 07.12.2012 ebenfalls von der Zielsetzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Kenntnis gesetzt.

 
 

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