Drucksache - 0411/XIX  

 
 
Betreff: Einschränkung der Fahrtrichtung in die Bautzener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
23.09.2013 
16.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ergänzungsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Einschränkung der Fahrtrichtung indie Bautzener Straße Drks.-Nr 0411-XIX ANlage 05.06.20

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2012 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die direkten Einfahrtmöglichkeiten vom Parkplatz des zukünftigen Hellweg-Baumarktes in die Bautzener Straße, bzw. aus der Bautzener Straße auf den Parkplatz, unterbunden werden können. Das Ab- und Einbiegen von der Bautzener Straße von / in die Yorckstraße ist in den jetzigen Bedingungen zu erhalten.

 

Die möglichen Verkehrsverlagerungen in den Straßenzug Katzler-/Großgörschen- und Hochkirchstraße sind in die Prüfung mit einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2013 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet und von dort folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Mit Ihrem Schreiben vom 24. April 2013 übersenden Sie den o. g. BVV - Antrag vom 16. Oktober 2012 und bitten dazu um Stellungnahme. Seitens Ihrer Straßenverkehrsbehörde hatte ich bereits einen Beschluss zum ähnlich lautenden Ergänzungsantrag vom 24. Oktober 2012, sowie deren o. g. Stellungnahme erhalten.

 

Die BVV bittet, den Geradeausverkehr zwischen Bautzener Straße und der Zufahrt vom / zum künftigen Baumarkt zu unterbinden.

 

Ord SV L schlägt dazu vor, an der Bautzener Straße ein Z 267 StVO (Verbot der Einfahrt) anzuordnen, was jedoch auch die Anordnung von Abbiegeverboten aus der Yorckstraße in die Bautzener Straße notwendig machen würde. Dies ist laut BVV-Antrag und  -Beschluss jedoch nicht gewünscht!

 

Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass aus Sicht der Verkehrslenkung Berlin an der Lichtzeichenanlage (LZA) Yorckstraße / Bautzener Straße weder die Notwendigkeit, noch die rechtliche Grundlage gegeben sind, die Fahrbeziehungen an diesem Knotenpunkt einzuschränken. Dies bezieht sich sowohl auf ein „Geradeausfahrverbot“ als auch auf sonstige Abbiegeverbote in die / aus der Bautzener Straße.

Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Nach einer Einschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens durch das von Hellweg beauftragte Ingenieurbüro für Verkehrsplanung Regina Püschner wird in der Nachmittagsspitze von jeweils 10 ein- und ausfahrenden Fahrzeugen pro Stunde aus Richtung Baumarkt in die Bautzener Straße bzw. in der Gegenrichtung ausgegangen. Dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen (von 20 Kfz) führt bei insgesamt 185 Fahrzeugen, die die Bautzener Straße innerhalb der Spitzenstunde befahren, zu keiner erheblichen Mehrbelastung der Anwohner.

 

Vielmehr ist zu erwarten, dass Baumarktkunden, die die Bautzener Straße befahren, auch Anlieger des Wohngebietes sind. Im Falle von Abbiegeverboten müssten diese Anwohner Umwegfahrten in Kauf nehmen und würden dadurch angrenzende Wohnstraßen, wie die Katzlerstraße und die Großgörschenstraße unnötig zusätzlich belasten. In der Begründung ist bereits richtigerweise erwähnt, dass die Bautzener Straße die Yorckstraße auf kürzestem Weg mit der Monumentenstraße verbindet. Da es sich aber bei der Monumentenstraße ebenfalls um eine Wohnstraße handelt und dort keine besonderen Ziele liegen, die vermehrt Verkehr anziehen, ist hier von ganz normalem Anliegerverkehr auszugehen.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Rahmen der gemäß § 45 Abs. 1 StVO vorgeschriebenen Anhörung zu der Knotenpunktplanung keine Bedenken hinsichtlich der Fahrbeziehungen erhoben hat.

 

Sollte Ihnen daran gelegen sein, weniger Verkehr in der Bautzener Straße zuzulassen, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen Ihrer bezirklichen Zuständigkeit verkehrsberuhigende Maßnahmen, z. B. durch Änderung des ruhenden Verkehrs, zu ergreifen.

 

Ich hatte die Beurteilung dieser Verkehrssituation bereits im vergangenen Jahr der Bezirksstadträtin Frau Dr. Klotz mitgeteilt, wie Sie der beigefügten Durchschrift meines Schreibens vom 20. April 2012 entnehmen können.  Ich bitte Sie Ihre BVV entsprechend zu informieren.

 
 

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