Drucksache - 0399/XIX
Mit der Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg zum Schuljahr 2012/13 war der Einschulungsbereich der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule aufgehoben. Ca. 160 Schulanfänger, die dem ehemaligen Einzugsbereich dieser Schule angehörten, sind einem neuen eigenen Einschulungsbereich zuzuordnen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus §17a in Verbindung § 18 SchulG, dass die Gemeinschaftsschule einen Schulversuch darstellt und die Teilnahme am Schulversuch freiwillig ist, damit hat eine Gemeinschaftsschule keinen eigenen Einschulungsbereich. Die Aufnahme erfolgt nach § 17a (5) SchulG.
Die gesetzliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 109 (2) SchulG dort heißt es:
„… Die Bezirke …., legen die Einschulungsbereiche für die Grundschulen fest ….“
Alle Einschulungsbereiche im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bleiben vorläufig erhalten. Der ehemalige Einschulungsbereich der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) wird auf die Einschulungsbereiche der Teltow-Grundschule (07G10) und dem Einschulungsbereich der Lindenhof-Grundschule (07G07) aufgeteilt (siehe hierzu die Anlage). |
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