Drucksache - 0368/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV nimmt das Gutachten des Büros „Spät-Nagel“ mit den Gestaltungsvarianten zum Umbau des John-F.-Kennedy-Platzes wie sie darin beschrieben werden zur Kenntnis. Das Bezirksamt erhält den Auftrag, die aus dem Gutachten dargestellte Variante 3.2 zur Grundlage einer Umgestaltung zu nehmen.
Hierzu sind folgende Kriterien/Arbeitsschritte zu beachten: 1. Der Abschluss der Arbeiten soll vor Beginn des Jubiläums zum 100-jährigen Bestand des Rathauses Schöneberg erfolgen. 2. Die Maßnahme ist im Vorfeld interessierten Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. 3. Die Kosten der Maßnahme sollen zu 100% aus Senatsprogrammen finanziert werden und somit den Bezirkshaushalt nicht belasten. 4. Die Bauzeit und damit Einschränkung der Nutzung des Platzes (Markt, Parkplätze) sind durch geeignete Maßnahmen (Teilung in Baubereiche/Bauabschnitte, Mehrschichtbetrieb etc.) auf ein Mindestmaß zu begrenzen. 5. Die Anzahl der PKW-Parkplätze ist nach Möglichkeit auf dem derzeitigen Stand zu erhalten, wenn nötig nur minimal zu reduzieren. 6. Die Zahl der Fahrradabstellflächen ist bedarfsgerecht zu erhöhen. 7. Im Bereich des Platzes sind unterirdische Anschlüsse für Strom, Be- und Entwässerung vorzusehen, um eine attraktive Nutzung für Märkte oder sonstige Veranstaltungen zu optimieren.
Die BVV ist kontinuierlich und zeitnah über die jeweiligen Arbeitsstände zu unterrichten.
Begründung: Mit dem beschriebenen Umbau sollen
· die desolaten Einfassungen der aktuell vorhandenen Grünscheiben beseitigt, · die ehemals vorhandene Symmetrie des Vorplatzes zum Rathaus wieder hergestellt, · die Nutzung des Platzes in der aktuellen Form beibehalten und sichergestellt werden.
Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Attraktivität des zentralen Platzes vor dem Rathaus, ohne dadurch eine Verdrängung von Parkplatzsuchenden oder sonstiger Nutzungsmöglichkeiten (Markt) zu erzeugen – insofern sollen möglichst alle Parkflächen erhalten bleiben. Durch Einengung der Badenschen Straße (Reduzierung auf je eine Fahrspur/Richtung) kann die derzeit bestehende problematische Abbiegesituation (Rechtsabbieger in zwei Fahrspuren ohne klare weitere Verkehrsführung) verbessert werden; die Verkehrsbelastung scheint dazu ohne negative Folgen geeignet.
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