Drucksache - 0362/XIX  

 
 
Betreff: Beachtung der AV-Stellplätze durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und GrünflächenBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
25.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
25.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.9.2012 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, alle Bauherren, insbesondere von Läden des täglichen Bedarfs, innerhalb eines Jahres unter Androhung von Zwangsmitteln die Aufstellung von Radstellplätzen gemäß AV Stellplätze aufzufordern, sofern Hinweise auf deren Nichterfüllung eingehen. Dem FahrRat ist darüber einmal pro Quartal zu berichten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 4.12.2012 (BVV-Sitzung am 12.12.2012) wurde bereits über die beabsichtigte Umgehensweise des Bezirksamtes mit dem o.a. Beschluss, einschlägige Rechtsgrundlagen u.a. informiert.

 

In der Folgezeit wurde, wie in dem Beschluss verlangt, der bezirkliche „FahrRat“ quartalsweise umfänglich über erfolgte Verfahrensschritte, erreichte Verfahrensstände u.a. unterrichtet; dies erstmalig zum Ende des 4. Quartals 2012. Der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung erhielt hierüber Kenntnis durch die jeweiligen Berichte der Verwaltung.

Diese kontinuierliche Berichterstattung wurde jedoch mit Beginn des Jahre 2014 eingestellt.

Gründe hierfür waren im Wesentlichen:

  • Weitgehende Abarbeitung der vom FahrRat gemeldeten Hinweise auf Nicht-Erfüllung der AV-Stellplätze
  • Kein nennenswerter Neu-Eingang von Hinweisen
  • Angesichts des hohen Personaleinsatzes für diesen Aufgabenbereich über mehr als zwei Jahre Setzung anderer Aufgabenprioritäten im Bereich Bauaufsicht

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 9.3.2016 wurde auf Wunsch des FahrRates, dem offenbar die Praxis des Bezirksamtes unzureichend erschien, die Thematik unter TOP 6 behandelt. Das Protokoll der Sitzung notiert abschließend dazu, dass die Thematik interfraktionell beraten werden und danach ggf. nochmals auf die Tagesordnung genommen werden soll.

 

Letzteres ist bislang nicht geschehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss nunmehr mit folgender Maßgabe als erledigt zu betrachten:

 

Sofern Hinweise auf bauordnungsrechtswidrige Zustände hinsichtlich der errichteten Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten insbesondere bei Einzelhandelseinrichtungen eingehen, geht das Bezirksamt diesen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach. Hierbei ist zu beachten, dass baurechtswidrige Zustände der hier angesprochenen Art keine Gefährdung darstellen, so dass die Bearbeitung vorliegender Bauvorgänge sowie die Verfolgung von Hinweisen auf gefahrenträchtige Missstände stets Vorrang haben muss.

Im Ergebnis ist damit davon auszugehen, dass Hinweisen auf fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten –nach einer ersten Bewertung- nur sehr zeitverzögert, unter Umständen auch gar nicht nachgegangen werden kann.

 

Für niedrigschwellige und nicht formalisierte Informationen, insbesondere in den Sitzungen des bezirklichen FahrRates“, steht das Bezirksamt, selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

 
 

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