Drucksache - 0300/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks mittelfristig in Elektrofahrzeuge ausgetauscht werden können und welche Kosten dafür entstehen würden. Dabei sind die Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ ergeben. Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt, insbesondere die Abt. BürgOSGrün, hat sich im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanaufstellung erneut mit dem Thema Elektrofahrzeuge beschäftigt. Bei dem überwiegenden Teil der Fahrzeuge, die im Straßen- und Grünflächenamt eingesetzt werden, handelt es sich entweder um Spezialfahrzeuge oder um Nutzfahrzeuge in Form von Lastkraftwagen mit unterschiedlich hoher Nutzlast. Für diese Fahrzeuge werden von den Herstellern bisher keine wirtschaftlich einsetzbaren Fahrzeugmodelle mit Elektroantrieb auf dem Markt angeboten. Bei Kleinfahrzeugen besteht laut Firmenangaben die Möglichkeit von Elektroantrieb für einzelne Modelle. Die notwendigen Investitionskosten liegen jedoch um ein vielfaches über dem Betrag von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Für den Kauf von Fahrzeugkauf mit Verbrennungsmotor ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge, die im Fachbereich Grünflächen eingesetzt werden, über einen langen Zeitraum von mindestens 8 bis 10 Jahren eingesetzt werden. Damit übersteigen die Leasingraten und die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung der Batterien die wirtschaftliche Grenze der Kosten- und Leistungsrechnung.
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