Drucksache - 0289/XIX  

 
 
Betreff: Optimierung der Umsteigesituation am S-Bhf. Buckower Chaussee Sicherung des Fußgängerverkehrs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (u. a. VLB) Lösungsvorschläge zur Schaffung einer verkehrssicheren Umsteigesituation am S-Bahnhof Buckower Chaussee sowie zur Sicherung des dortigen Fußgängerverkehrs zu unterbreiten. Hier sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen:

· Verkürzung der Umsteigebeziehung (insb. Neukölln – Innenstadt)

Bushaltestelle Fahrrichtung West / Busse X11, M 11, 277, 710, 711 zum und vom S-Bahnhof)

·  Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Buckower Chaussee

· Bessere Sicherung des Bahnüberganges im Bereich des nördlichen Gehweges

Bei den vorzuschlagenden Maßnahmen sind die Leistungsfähigkeit der Buckower Chaussee sowie die Belange der anliegenden Gewerbetreibenden angemessen zu berücksichtigen.

Der BVV ist bis zum Oktober 2012 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zum Punkt Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Buckower Chaussee erfolgte bereits in der MzK zum Beschluss  „Sicher umsteigen“ (Drucks. Nr:1626/XVIII) eine bezirkliche Stellungnahme, die der Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung vorgelegt wurde, mit dem Ergebnis das aus verkehrlichen Gründen keine Möglichkeit besteht, die Querungsstelle durch eine bauliche Veränderung zu verbessern.

 

Daneben hat sich das Bezirksamt zuständigkeitshalber an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und an die Deutsche Bahn AG gewandt und hat folgende Stellungnahmen erhalten:

 

BVG:

„…Eine Vorverlegung der Haltestelle in Fahrrichtung Hildburghauser Straße ist im Wesentlichen an Sicherheitsbedenken gescheitert. Im Bereich vor der Schranke gibt es keinen Mittelstreifen mehr und dann würden die Fahrgäste ungeschützt zwischen den Fahrzeugen queren. Hier ist die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer ohnehin durch die Bahnsituation abgelenkt. Zudem soll auch der Bereich am Ende der vorhandenen Busspur zu kurz sein, um dort zwei Busse halten zu lassen. Der 2. würde dann eine Grundstückszufahrt blockieren. Daher die aktuelle Lage, so dass die Umsteiger den Mittelstreifen als Querungshilfe mitnutzen können.“

 

DB AG:

„…grundsätzlich betrachten wir die  Sicherung des Bahnüberganges (BÜ) im

Bereich des nördlichen Gehweges mit der vorhandenen Haltlichtanlage als

sicher und ausreichend. Zumal die Sicherung des Bahnüberganges auch nur als

ganze Anlage zu betrachten ist. Die Fußgänger sehen also auch optische das

der gesamte BÜ, einschl. Straße und südlichen Übergang bzw. Bahnsteigzugang

gesperrt ist.

 

Von diesem Überweg kann man nicht zum Bahnsteig gelangen, dass ist nur vom

südlichen Überweg möglich.

 

Desweiteren wäre ein Umbau des BÜ nur mit einer entsprechenden Planung

möglich. Die Planung bis zur Ausführung nimmt vsl. gute 2 Jahre in

Anspruch. Finanziell wäre es vor dem Hintergrund des Ausbaus der Dresdner

Bahn zu begründen. Da im Zusammenhang mit der Dresdner Bahn der BÜ durch

eine Straßenüberführung ersetzt wird , wird die dann umgebaute Anlage

wieder entfernt, was als sehr unwirtschaftlich zu betrachten ist.“

 

 
 

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