Drucksache - 0282/XIX  

 
 
Betreff: Am BVV-Beschluss festhalten: keine Rückläuferklassen in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, PIRATENBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beratung
05.09.2012 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
06.11.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Berliner Gymnasien haben im Ergebnis der Klassen- und Zensurenkonferenzen zum Schuljahresende 2011/12 entschieden, welche Schülerinnen und Schüler das Probejahr nicht bestanden haben. Die dem Schulträger gemeldeten „Umsteiger“ sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und auf Grundlage §§ 41,42 des Schulgesetzes von Berlin und § 7 der Sekundarstufen I-Verordnung vom Wohnbezirk mit einem Schulplatz zu versorgen.

 

Auf dieser Grundlage wurden zwischen dem Schulträger, der regionalen Schulaufsicht und den Schulleitungen der Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen verschiedene Möglichkeiten der Schulplatzversorgung erörtert. Die räumliche Auslastung der bestehenden Integrierten Sekundarschulen ließ keine Bildung weiterer Klassen zu. Deshalb wurde unter anderem die Einrichtung von Klassen an bezirklichen Gymnasien beraten und im Ergebnis der Diskussion verworfen. Wiederholte Anträge an die Senatsbildungsverwaltung (zuletzt mit Datum vom 13.06.2012), eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der Klassenfrequenzen für die künftigen 8. Klassen der Sekundarschulen zu erhalten, wurden abgelehnt.

 

Bei dieser Ausgangslage oblag es dem Schulträger zu prüfen, ob im Rahmen vorhandener Infrastruktur die zusätzliche Einrichtung von Klassen ermöglicht werden kann. Die zentrale Lage des Standortes Berlinickeplatz, an dem im Schuljahr noch die 10. Jahrgangsstufen der 7. ISS geführt werden, hat den Ausschlag für die Entscheidung einer Filiallösung der Theodor-Haubach-Schule gegeben.

 

Über die Gesamtproblematik wurde der Fachausschuss Schule grundsätzlich am 5.6.2012 informiert. Dort wurde bereits angekündigt, dass die Bildung von Rückläuferklassen unvermeidbar erscheint und für die räumliche Unterbringung das gesamte Schulnetz des Bezirkes zu prüfen ist.

 

Die nunmehr erfolgte Entscheidung für den Standort Berlinickeplatz  musste vor Beginn der Sommerferien getroffen werden, um eine zeitnahe Information an die „Umsteiger“ und deren Erziehungsberechtigte zu gewährleisten.

 

Der Unterricht des Schuljahres 2012/13 beginnt am 6.8.2012, die entsprechende Schulanmeldung musste vorher erfolgen. Der Schulträger ist als zuständige Schulbehörde für die Durchführung und Sicherung der Schulpflicht verantwortlich. Um Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten Planungssicherheit zu gewährleisten und um gesetzliche Vorgaben im vorgegebenen Zeitrahmen erfüllen zu können, war es notwendig, eine abschließende Entscheidung über den Ort der zukünftigen Beschulung zu treffen.

 

Grundsätzlich genießt die Bildung von Rückläuferklassen aus pädagogischen Gründen nicht Priorität in der Frage einer weiteren Beschulung von Schülerinnen und Schülern nach nicht bestandenem Probejahr an Gymnasien. Wie ausgeführt, bemüht sich das Bezirksamt seit Dezember 2011 und auch weiterhin um die Änderung des Aufnahmeverfahrens gem. §§ 5 und 6 der Sek I VO mit der Zielrichtung, Um- und Quereinsteiger zukünftig in bestehende Lerngruppen der Jahrgänge 7/8 aufnehmen zu können.

 

Der Standort Berlinickeplatz wird im Schuljahr 2012/2013 als Filiale der Theodor-Haubach-Schule, von dem Jahrgang 10 der 7. ISS, von Lerngruppen von Schülern ohne Deutschkenntnisse sowie als Ausweichstandort für ausgewählte Lerngruppen der Luise-Henriette-Schule genutzt.

 

Es wird im Rahmen der Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes über eine mögliche Neugründung einer weiteren Integrierten Sekundarschule zu beraten sein.

 

 
 

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