Drucksache - 0263/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Tempo-10-Zone in den kleinen Seitenstraßen des Tempelhofer Damms unter Nutzung aller verkehrsrechtlichen Möglichkeiten beizubehalten. Sollte dies verkehrsrechtlich nicht durchführbar sein, sollen andere wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Seitenstraßen vor Durchgangsverkehr ergriffen werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt ist bemüht, alle verkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die vorhandene Tempo-10-Zone beizubehalten Da die Voraussetzungen hierfür jedoch sehr eng sind, gilt der Bestand eher als unwahrscheinlich. Das Bezirksamt wird jedoch mittels Verkehrszeichen den Individualverkehr so lenken und leiten, dass dieser Bereich kaum mehr als Abkürzung dienlich und attraktiv sein wird. Eine Einschränkung für Anwohner/Anlieger wurde bei der Planung auf ein Minimum beschränkt, zumal die Interessen dieses Personenkreises bei der verkehrlichen Bewertung und Ausarbeitung des Konzepts erheblich hoch bewertet worden sind. Auch haben hierzu im Vorfeld umgangreiche Gespräche mit dem zuständigen Polizeiabschnitt sowie dem Verkehrsdienst der Polizeidirektion 4 stattgefunden bzw. werden weiterhin stattfinden, so dass mittels Verkehrsüberwachung ebenso ein Gewöhnungseffekt eintreten wird.
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