Drucksache - 0262/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen Sorge zu tragen, dass ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Alfred-Lion-Stegs als letzter Teil des Ost-West-Grünzugs in der Wilhelm-Kabus-Straße im Bereich der Querung mit dem Grünzug eine örtlich begrenzte Tempo-30-Geschwindigkeitsbe-grenzung angeordnet wird. Die Regelung soll bis zur deutlich verzögerten Fertigstellung eines Fußgängerüberwegs über die Wilhelm-Kabus-Straße bestehen bleiben.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Eröffnung des Ost-West-Grünzuges im Herbst des vergangenen Jahres wurde in der Wilhelm-Kabus-Straße für den Alfred-Lion-Steg ein Fußgängerüberweg gebaut. Anfang diesen Jahres, nach Beendigung der Frostperiode, erfolgte nach Anordnung die Beschilderung einer Tempo 30 Strecke. |
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