Drucksache - 0153/XIX  

 
 
Betreff: Veranstaltungen rechtsextremer Gruppen und Parteien kontrollieren, widerrufen und Vertragsstrafen vorsehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Facility ManagementAusschuss für Facility Management
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
29.05.2015 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik erledigt   
12.11.2015 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig bei Veranstaltungen rechtsextremer Gruppen und anderer estremistischer Vereinigungen von §4 (6) der Nutzungs- und Entgeltordnung Gebrauch zu machen, indem beauftragten Mitarbeiterinnen

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordentenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig bei Veranstaltungen rechtsextremer Gruppen und anderer extremistischer Vereinigungen von §4 (6) der Nutzungs- und Entgeltordnung Gebrauch zu machen, indem beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg jederzeit der ungehinderte Zutritt zu den Veranstaltungen Dritter zu ermöglichen ist, um insbes. den Vergabegrundsatz des §3 der Nutzungs- und Entgeltordnung zu kontrollieren.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie in den Nutzungs- und Überlassungsbescheiden angemessene Vertragsstrafen für den Fall vorgesehen werden können, dass gegen den Vergabegrundsatz des §3 und/oder entsprechender Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (z.B. §86 StGB Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen) verstoßen wird.

 

Im Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit der Widerruf oder Abbruch von Veranstaltungen vertraglich abgesichert werden kann, wenn einzelne oder mehrere nutzende Personen andere Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung in den Veranstaltungs- oder sonstigen Räumen des Bezirksamtes beleidigen.

 

 
 

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