Drucksache - 0153/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordentenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig bei Veranstaltungen rechtsextremer Gruppen und anderer extremistischer Vereinigungen von §4 (6) der Nutzungs- und Entgeltordnung Gebrauch zu machen, indem beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg jederzeit der ungehinderte Zutritt zu den Veranstaltungen Dritter zu ermöglichen ist, um insbes. den Vergabegrundsatz des §3 der Nutzungs- und Entgeltordnung zu kontrollieren.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie in den Nutzungs- und Überlassungsbescheiden angemessene Vertragsstrafen für den Fall vorgesehen werden können, dass gegen den Vergabegrundsatz des §3 und/oder entsprechender Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (z.B. §86 StGB Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen) verstoßen wird.
Im Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit der Widerruf oder Abbruch von Veranstaltungen vertraglich abgesichert werden kann, wenn einzelne oder mehrere nutzende Personen andere Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung in den Veranstaltungs- oder sonstigen Räumen des Bezirksamtes beleidigen.
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