Drucksache - 0152/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Grünflächen empfiehlt dem Bezirksamt, die seinerzeit als Überfahrt über den Mittelstreifen des Te-Damm zum Einkaufsmarkt Lidl geplante Änderung der Verkehrsführung nicht weiter zu verfolgen, sondern die Aufhebung der derzeit bestehenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zu veranlassen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat den Vorgang zur Errichtung einer Linksabbiegespur auf dem Tempelhofer Damm in Höhe Nr. 130 zu Lasten der Fa. LIDL rechtlich prüfen lassen. Ein vertraglicher Anspruch besteht nicht. Das Bezirksamt nimmt seine Straßenbaulastaufgabe aus § 7 des Berliner Straßengesetzes nach pflichtgemäßem Ermessen wahr. Der erreichte Verhandlungsstand und das daraus folgende Vertrauen der Fa. LIDL, der Einsatz öffentlicher Mittel und vor allem das regelmäßige Verkehrsbedürfnis sowie das Stadt- bzw. Straßenbild sind bei der Entscheidung des weiteren Vorgehens zu berücksichtigen. Angesichts der bisherigen Ergebnisse, die für das Vorliegen eines Verkehrsbedürfnisses sprechen sowie die drohende Pflichtverletzung, diese Verhandlungen ohne angemessenen und triftigen Grund abzubrechen und damit auch im Übrigen die Zuverlässigkeit und das Ansehen der Bezirksverwaltung zu schädigen lässt ein Abbrechen der Verhandlungen nur bei zwischenzeitlich aufgetretenen gewichtigen straßenrechtlichen Gründen zu. Da keine neuen Ablehnungsgründe eingetreten sind und auch die Verkehrslenkung Berlin sich gegen ein Fallenlassen des Projektes ausgesprochen hat, muss das Ersuchen der BVV abgelehnt werden.
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