Drucksache - 0135/XIX  

 
 
Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2012 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit als Folge des notwendigen Umzugs der Carl-Sonnenschein-Schule zur Hermann-Köhl-Schule die Schulwegsicherung vor der Hermann-Köhl-Schule durch

 

1.  die zusätzliche Anlage von Drängelschutzgittern,

2.  die Einrichtung temporärer Parkverbote und

3.  eine Verlegung der Bushaltestelle aus der Eisenacher Straße in den Mariendorfer

     Damm (Fahrtrichtung West) verbessert werden kann.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

zu 1.

Die zusätzliche Anlage von Drängelschutzgittern ist bereits von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden. Die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Tiefbauamt (Abteilung Bauwesen).

 

zu 2.

Für etwa 6 Pkw-Stellplätze vom Ende des Schutzgitters aus in Richtung Mariendorfer Damm wird ein Parkverbot angeordnet. Dieses wird in Absprache mit dem Schulamt Montag-Freitag von 07.00 bis 08.00 Uhr gelten. Nach Aussage des Leiters der Schulplanung ist es lediglich erforderlich, die „Bringsituation“ zu unterstützen, die Abholungen würden genügend zeitversetzt erfolgen, sodass hier Engpässe nicht zu erwarten seien. Sollte sich die zeitliche Bemessung in der Praxis als nicht ausreichend erweisen, wird entsprechend nachgesteuert.

 

zu 3.

Für die Verlegung von Bushaltestellen ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig, diese wurde angeschrieben und um Prüfung gebeten.

 

 

Berlin Tempelhof-Schöneberg, den 05. Juni 2012

 

 
 

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