Drucksache - 0134/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Das Konzept der pädagogischen IT-Betreuung an Schulen im Land Berlin ist als flankierende Maßnahme im eEducation Berlin Masterplan (vergl. S. 36) beschrieben.
Für jeden Verwaltungsbezirk ("Region") des Landes Berlin wird in der Regel eine Lehrkraft mit der Aufgabe einer/eines ITRB (IT-Regionalbetreuer/in) betraut. Die ITRB sind koordinierend und beratend für die Schulen ihrer Region, die regionale Schulaufsicht, den Schulträger und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport tätig.
Weiterhin soll in jeder Schule in Berlin ein/e ITB (IT-Betreuer/in) vorhanden sein. Die ITB arbeiten eng mit der Schulleitung, dem/der ITRB, der regionalen Schulaufsicht sowie dem Schulträger zusammen. Sie sollen die Interessen ihrer Schule im IT-Bereich vertreten sowie den internen Informationsfluss gewährleisten und maßgeblich die Qualifizierungsmaßnahmen an den Schulen befördern und unterstützen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verweist darauf, dass im Land Berlin seit 2004 zwischen „pädagogischer IT-Betreuung" und „technischer IT-Betreuung" der im edukativen Bereich - also nicht in der schulischen Verwaltung - eingesetzten Schulrechneranlagen unterschieden wird.
Für die „pädagogische IT-Betreuung" werden die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Abminderungsstunden als Zuschuss für den von der Schule als notwendig erachteten Abminderungsumfang ausgereicht. Die Aufgabenbeschreibung für die mit dieser pädagogischen Aufgabe betrauten Lehrkräfte (ITB) sind im „eEducation Berlin Masterplan" aufgeführt.
Lehrkräfte im Rahmen ihrer Abminderungsstunden mit der „technischen IT-Betreuung" (z. B. „Fehlersuche und -behebung bei nicht supporteten Rechnern") zu beauftragen, widerspricht hingegen den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, zumal sich der Rechnungshof bereits vor einigen Jahren eindeutig gegen eine solche Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen hat.
Die von den Schulen benötigten Lehrmittel einschl. des Lehrmittels „Computer" sowie die Wartung und der Ersatz werden den Schulen aus dem Ansatz für Lehrmittel gem. § 7 Nr. 6 SchulG zur selbstständigen Bewirtschaftung bereitgestellt.
Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berliner Schulen in begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan". Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzepts, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, an den erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, einen entsprechenden Projektbericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation des Masterplans mitzuwirken.
Computer, die die Schulen in diesem Zusammenhang für den edukativen Einsatz kostenlos von der Senatsverwaltung erhalten, werden grundsätzlich mit fünfjähriger Gewährleistung und fünfjähriger Instandhaltungsgarantie eingekauft. Den Schulen ist dieser Gewährleistungsumfang bekannt.
Gem. Masterplan wurden auch die weiteren Komponenten der Schulrechneranlagen, einschl. der Server, so weit standardisiert, dass auch hier eine deutliche Entlastung bei der technischen IT-Betreuung festzustellen ist.
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