Drucksache - 0134/XIX  

 
 
Betreff: Computerwartung an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
03.04.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Das Konzept der pädagogischen IT-Betreuung an Schulen im Land Berlin ist als flankierende Maßnahme im eEducation Berlin Masterplan (vergl. S. 36) beschrieben.

 

Für jeden Verwaltungsbezirk ("Region") des Landes Berlin wird in der Regel eine Lehrkraft mit der Aufgabe einer/eines ITRB (IT-Regionalbetreuer/in) betraut. Die ITRB sind koordinierend und beratend für die Schulen ihrer Region, die regionale Schulaufsicht, den Schulträger und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport tätig.

 

Weiterhin soll in jeder Schule in Berlin ein/e ITB (IT-Betreuer/in) vorhanden sein. Die ITB arbeiten eng mit der Schulleitung, dem/der ITRB, der regionalen Schulaufsicht sowie dem Schulträger zusammen. Sie sollen die Interessen ihrer Schule im IT-Be­reich vertreten sowie den internen Informationsfluss gewährleisten und maßgeblich die Qualifizierungsmaßnahmen an den Schulen befördern und unterstützen.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verweist darauf, dass im Land Ber­lin seit 2004 zwischen „pädagogischer IT-Betreuung" und „technischer IT-Betreuung" der im edukativen Bereich - also nicht in der schulischen Verwaltung - eingesetzten Schul­rech­neranlagen unterschieden wird.

 

Für die „pädagogische IT-Betreuung" werden die Senatsverwaltung für Bildung, Ju­gend und Wissenschaft Abminderungsstunden als Zuschuss für den von der Schule als notwendig er­ach­teten Abminderungsumfang ausgereicht. Die Aufgabenbeschrei­bung für die mit dieser pädagogischen Aufgabe betrauten Lehrkräfte (ITB) sind im „eEducation Berlin Masterplan" aufgeführt.

 

Lehrkräfte im Rahmen ihrer Abminderungsstunden mit der „technischen IT-Betreu­ung" (z. B. „Fehlersuche und -behebung bei nicht supporteten Rechnern") zu beauf­tragen, widerspricht hingegen den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Ju­gend und Wissenschaft, zumal sich der Rechnungshof bereits vor einigen Jahren eindeutig gegen eine solche Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen hat.

 

Die von den Schulen be­nötigten Lehrmittel einschl. des Lehrmittels „Computer" sowie die Wartung und der Ersatz werden den Schulen aus dem Ansatz für Lehrmittel gem. § 7 Nr. 6 SchulG zur selbstständigen Bewirtschaftung bereitgestellt.

 

Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen­schaft Ber­li­ner Schulen in begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbe­zo­genen Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan". Voraus­setzung hierfür ist das Vorhandensein eines prüf­fähi­gen Medienkonzepts, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, an den erforderlichen Fortbildungs­veranstaltungen teilzunehmen, einen entsprechenden Projektbericht über die ge­sam­melten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation des Masterplans mitzu­wirken.

 

Computer, die die Schulen in diesem Zusammenhang für den edukativen Einsatz kostenlos von der Senatsverwaltung erhalten, werden grundsätzlich mit fünfjähriger Gewährleistung und fünfjähriger Instandhaltungsgarantie eingekauft. Den Schulen ist dieser Gewährleistungsumfang bekannt.

 

Gem. Masterplan wurden auch die weiteren Komponenten der Schulrechneranlagen, einschl. der Server, so weit standardisiert, dass auch hier eine deutliche Entlastung bei der technischen IT-Betreuung festzustellen ist.

 

 
 

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