Drucksache - 0132/XIX  

 
 
Betreff: Auch zukünftig der Bevölkerung eine ausreichende Anzahl von Kitaplätzen zur Verfügung stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
28.03.2012 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Jugendhilfeausschuss Beratung
15.08.2012 
7. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Queer vertagt   
17.09.2012 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ergänzungsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbeziehung der Träger der Freien Jugendhilfe ein Kitaentwicklungskonzept zu erarbeiten, welches folgende Eckpunkte berücksichtigt:

 

·         Fortschreibung des Berichts aus dem Jahr 2011 über die aktuelle Auslastung der Kitas, differenziert nach Altersgruppen, Trägern, Planungsräumen und Standorten

·         Prognose der Entwicklung der bezirklichen Einwohnerzahl für die nächsten 10 Jahre, differenziert aufbereitet nach Altersgruppen und Planungsräumen

·         Darstellung der Auswirkung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung auf den Versorgungsgrad in den einzelnen Planungsräumen und die einzelnen Kitastandorte

·         Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur Anpassung und Weiterentwicklung der jeweiligen Kitastandorte, bzw. zur Entwicklung neuer Kitastandorte

·         Darlegung der aktuellen rechtlichen Sicherung der einzelnen Kitastandorte (planungsrechtlich/vertraglich und ggf. das Aufzeigen von Handlungsbedarfen

·         Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kita-Eigenbetriebes Süd-West (Aufbau weiterer Kapazitäten, Erweiterungen von bestehenden Kitastandorten bzw. Entwicklung neuer Kitastandorte)

 


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Fortschreibung des Berichtes 2011 ist in diesem Jahr erfolgt und die Entwicklungsplanung zur Tagesbetreuung für Kinder in Tempelhof-Schöneberg liegt vor

 

Im Bericht wird die Belegungssituation der einzelnen Kitas nach Altersgruppen und Trägern auf der Ebene der Planungsräume ausgewiesen. Außerdem enthalten ist eine korrigierte Bevölkerungsprognose bis 2015 für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder. Prognosedaten können allerdings nur auf der Ebene der 7 Bezirksregionen (LOR) erstellt werden und nicht für die Planungsräume. Des Weiteren ist eine Bevölkerungsprognose für einen Zeitraum von 10 Jahren derzeit nicht sinnvoll, da die aktuelle Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht mehr zutreffend ist und bis Herbst 2012 aktualisiert werden soll.

 

Weiterhin wurden im Land Berlin im Juli 2012 die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin (Kitaausbauprogramm) beschlossen. Die Förderrichtlinien enthalten das Handlungskonzept zum Ausbau und der Entwicklung von Kitastandorten. Neubauten von Kitas können danach allerdings nur in begründeten Einzelfällen finanziert werden. Ein Bestandteil des Handlungskonzeptes ist auch die Zuordnung von Bezirksregionen zu den Bedarfskategorien eins (dringlicher Platzausbaubedarf) bis vier (keine Fördernotwendigkeit). Die Bedarfskategorien sind mit den bezirklichen Kitaentwicklungsplänen abgestimmt.

 

An der Entwicklung der Förderrichtlinien waren die Bezirke und Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe beteiligt.

 

Der Kita-Eigenbetrieb Süd-West und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können im Rahmen dieser Förderrichtlinie Anträge zum Platzausbau stellen.

 

 

 
 

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