Drucksache - 0125/XIX  

 
 
Betreff: Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner - jetzt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
12.05.2016 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihren Sitzungen am 15.2.2012 und am 21.3.2012  folgende Beschlüsse:

 

1.:  Umbenennung der Einemstraße

Der Ausschuss für Bildung und Kultur ersucht das Bezirksamt, die Einemstraße nach dem Juristen und Vorkämpfer der homosexuellen Bewegung Karl Heinrich Ulrichs in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umzubenennen.

 

Vor dem Beschluss wird das Bezirksamt ersucht, unverzüglich, in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte, die Anwohnerinnen und Anwohner der Einemstraße zu beteiligen. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung sind die verschiedenen Initiativen wie beispielsweise der Regenbogenfonds e.V., LSVD, Maneo, Mann-o-Meter e.V. oder die Schwulen Juristen zu beteiligen.“

 

2.: Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner – jetzt!

„Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der BVV vom 15. Februar 2012, bis zum 15. April 2012 in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Einemstraße über die geplante Umbenennung in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße zu veranstalten. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung sind die verschiedenen Initiativen, wie beispielsweise der Regenbogenfonds e.V., LSVD, Maneo, Mann-o-Metere.V. oder die Schwulen Juristen zu beteiligen.

Außerdem sind unverzüglich, spätestens zu der Informationsveranstaltung, die eingeholten Gutachten zur Überprüfung, ob die in den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) genannten Bedingungen für eine Umbenennung erfüllt sind, im Internet zu veröffentlichen, sofern das Einverständnis der Autoren vorliegt.“

 

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

I.

Der für die Durchführung von Straßenbe- und Straßenumbenennungen zuständige Bereich (Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Fachbereich Verwaltung) hat zur Umsetzung der o.g. Beschlüsse entsprechend dem Willen der BVV die für die Umbenennung erforderlichen Schritte gem. den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) eingeleitet:

 

·         die Abstimmung mit den übrigen Bezirksverwaltungen gem. Ziffer 4 Abs. 1 AV Benennung wurde veranlasst. Vollständige Antworten liegen allerdings noch nicht vor.

·         Gemäß Nr. 2 Abs. 2 c AV Benennung sind Umbenennungen nur zulässig zur Beseitigung von Straßennamen aus der Zeit von 1933 bis 1945, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der national- sozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder Ähnlichem benannt wurden. Zwei Expertisen, welche den bisherigen Namensgeber Karl von Einem als solche Person ausweisen, liegen im Original vor.

·         Die Zustimmungen der zwei Gutachter zur Veröffentlichung ihrer Arbeiten bzw. von Teilen davon - auch im Internet -  wurden eingeholt und liegen vor.

·         Die Expertisen werden auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof- Schöneberg unter der Rubrik „Aktuelle Informationen für den Bürger“ (http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg(aktuell/) veröffentlicht.

 

II.

Gemäß Nr. 4 Abs. 3 AV Benennung sind Benennungen, Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise bestehender Straßennamen als Allgemeinverfügung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen; Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise mindestens drei Monate bevor sie wirksam werden. Dabei ist der Tag anzugeben, von dem an der Verwaltungsakt wirksam werden soll. Über Umbenennungen […] sind betroffene Anlieger zudem in geeigneter Weise zu informieren (Nr. 4 Abs. 4 AV Benennung).

 

Im Unterschied zu einer echten Anhörung Beteiligter in anderen Verwaltungsverfahren verlangt die AV Benennung demnach ausdrücklich nur eine einseitige Mitteilung über das Beabsichtigte. Die im Beschluss Drs.-Nr. 0125/XIX vom 21.03.2012 gewünschte Informationsveranstaltung, an der nicht nur die Anlieger, sondern auch ausgewählte Initiativen teilnehmen sollten, kann leider noch nicht wie vorgesehen kurzfristig stattfinden, weil die Entscheidungsfindung zur Umbenennung im ebenfalls zu beteiligenden Nachbarbezirk Mitte  noch nicht abgeschlossen ist. Eine Beteiligung an unserer geplanten Veranstaltung am 17.4.2012 wurde von dort mit Hinweis auf den im Bezirk Mitte noch laufenden Abstimmungsprozess abgesagt,  sodass eine Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt auch von uns als unzweckmäßig angesehen wurde und die vorbereiteten Einladungen somit nicht verschickt wurden.

 

 

 

 

III.

Bei der Verwendung von Personennamen gilt u.a. gemäß Nr. 1 Abs. 3 c AV Benennung: „Frauen sollen verstärkt Berücksichtigung finden. Dies gilt nicht, wenn ein gesamtstädtisches Interesse beziehungsweise Hauptstadtbelange an der Benennung nach einer männlichen Person bestehen.“ Zu diesem Grundsatz für künftiges Verwaltungshandeln hatte sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darüber hinaus in der vorletzten Legislaturperiode ausdrücklich bekannt. Seinerzeit wurde das Bezirksamt ersucht, bei Neu- und/oder Umbenennungen von öffentlichen Straßen, Plätzen, Grünanlagen und bezirklichen Einrichtungen (wie z.B. Schulen, KiTas, Bibliotheken usw.) - also noch weitreichender als von der AV Benennung gefordert – „die Namen von Frauen so lange vorrangig zum Zuge kommen zu lassen, bis eine im bezirklichen Gesamtbild angemessene Vertretung beider Geschlechter in der Benennung von Straßen, Plätzen, Grünanlagen und öffentlichen Einrichtungen erreicht ist“  (Drucksache 1088/XVII). Dies wurde nicht zwischenzeitlich erreicht.

Es empfiehlt sich, einen Beschluss zur Umbenennung zu fassen, der bei Abweichung von dem Grundsatz verstärkter Berücksichtigung von Frauennamen „gesamtstädtisches Interesse beziehungsweise Hauptstadtbelange“ begründet.

 

Die Verzögerung bei der Zustimmung des Nachbarbezirkes Mitte resultiert nach unserem Kenntnisstand eben aus dieser Vorgabe, Straßen vorrangig nach Frauen zu benennen. Es ist nicht abzusehen, ob und wann die politischen Gremien des Bezirks Mitte hier ausnahmsweise einer Abweichung von diesem Grundsatz  zustimmen. In der letzten Sitzung des Kulturausschusses im Bezirk Mitte am 18.4.2012 wurde dazu jedenfalls keine Entscheidung getroffen. Die nächste Sitzung dort findet am 16. 5.2012 statt; nur im Idealfall könnten die Verordneten bereits zu diesem Termin eine Entscheidung treffen.

 

 
 

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