Drucksache - 0121/XIX  

 
 
Betreff: Keine Rückläuferklassen in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE,CDU,PIRATENBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Schule Entscheidung
05.06.2012 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Da der Text dem Büro der BVV bei Redaktionsschluss nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung bitte der beigefügten Anlage

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mir Schreiben vom 27. März 2012 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Mitteilung gebeten, wie sie gedenkt, mit dem Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung umzugehen. Mit Datum vom 30.04.2012 teilt Herr Staatssekretär Mark Rackles dazu folgendes mit:

 

Sehr geehrte Frau Kaddatz,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung der Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung.

 

Die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung an die Senatsverwaltung, von einer geplanten Einrichtung von Rückläuferklassen in den Bezirken (mit Verweis auf die Drucksache 17-0072) Abstand zu nehmen, kann ich nicht nachvollziehen, da es seitens des Senats keine Vorgaben dazu gibt, wie die Schulen mit den Schülerinnen und Schülern aus den Gymnasien verfahren sollen, die das Probejahr nicht bestehen werden. Entscheidend ist, dass allen ein geeigneter Schulplatz an den Integrierten Sekundarschulen angeboten wird und die Organisation in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Schule liegt. Ob die Schule diese Schülerinnen und Schüler in eine neue Klasse aufnimmt oder diese in bereits bestehende integriert, kann nur in der jeweiligen Schule entschieden werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine überhöhte Frequenz vermieden werden muss, wobei die festgelegte Höchstfrequenz im 7. und 8. Jahrgang bei 26 Schülerinnen und Schülern liegt.

 

Die Problematik sogenannter Rückläuferklassen entstand bislang an den Hauptschulen, da hier die Schülerinnen und Schüler aus den Realschulen aufgenommen werden mussten, die das Probehalbjahr nicht bestanden hatten und häufig bereits mit einer Hauptschulempfehlung an die Realschule gekommen waren. Zum Ende des Schuljahres 2011/12 werden Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium an die Integrierte Sekundarschule wechseln, vergleichbar mit der weniger problematischen Situation des Wechsels vom Gymnasium zur Realschule/Gesamtschule.

 

Eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler zum Beginn eines Schuljahres ist von der Organisation der schulischen Abläufe wesentlich günstiger zu gestalten, als zum Halbjahr. Klassen können neu zusammengestellt werden, in bestehende Klassen kann bis zur Höchstgrenze aufgenommen oder auch durch Jahrgangsmischungen in Klassen 7 und 8 können neue Lerngruppen gebildet werden. Dabei können die Schulen unterschiedliche pädagogische Konzepte entwickeln, die in das Konzept der individuellen Förderung eingebunden sein müssen. Flexible Klassenfrequenzen sind bereits jetzt grundsätzlich möglich, denn im Rahmen der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung kann der Bezirk auf Antrag der Schule die Höchstgrenze im 7. und 8. Jahrgang von 26 Schülerinnen und Schülern reduzieren, wenn auf Grund der Zusammensetzung der Klassen ein erhöhter Förderbedarf begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und bei Schulen, an denen entweder mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind.

 

Aus heutiger Sicht lässt sich für das Schuljahr 2011/12 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres das Probejahr nicht bestehen werden, nicht prognostizieren. Im Schuljahr 2010/11 war die Probezeit noch auf das 1. Schulhalbjahr begrenzt. Berlinweit werden ausreichend Plätze für jede Schülerin bzw. jeden Schüler an einer Integrierten Sekundarschule angeboten.

 

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass in Abstimmung mit den Schulträgern und der Schulaufsicht Vorsorge zu treffen ist für eine sinnvolle Organisation der Aufnahme der Kinder aus dem Gymnasium in Klasse 8. Bisher angewandte Instrumente, wie zum Beispiel Verteilungskonferenzen mit allen betreffenden Schulen in Verantwortung der bezirklichen Schulämter, sollen auch weiterhin Anwendung finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mark Rackles

 

 
 

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