Drucksache - 0088/XIX  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Wissel und BV GindraBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2012 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob es Einflussmöglichkeiten bzw. rechtliche Grundlagen für die Schaffung von Barrierefreiheit im Mietshaus Meraner Straße 33 geltend machen kann. Dieses Gebäude, mit über 140 kleinen Mieteinheiten, gehört dem städtischen Unternehmen GEWOBAG. Es wurde in den 60er/70er Jahren erbaut und wird derzeit instand gesetzt.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Schreiben des Bezirksamtes an die GEWOBAG WB GmbH vom 8.5.2012 wurde wie folgt beantwortet:

 

„Im Ergebnis unserer Prüfung zur Machbarkeit einer barrierefreien Zugänglichkeit zum Objekt Meraner Str.33 geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung grundsätzlich nach der vorliegenden Studie mit einem Treppenlift im Eingangsbereich und einer Rampenlösung vor dem Haus realisieren ließe. Die Wohnungen sind auf Grund der gegebenen Schwellenproblematik (Bad/Balkon) und der geringen Türbreite (60cm) nicht barrierefrei umzubauen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Verständnis, dass die ungeplanten Mehrkosten zur Realisierung der barrierefreien Zugänglichkeit nicht im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets aufgefangen werden können. Insofern ist eine zeitgleiche Realisierung einer solchen Maßnahme mit der Instandsetzung des Objekts nicht möglich. Unser jährliches Budget für altersgerechte Umbaumaßnahmen in einer Höhe von 800.000,00€ ist für dieses Jahr ebenfalls ausgeschöpft.

Selbstverständlich werden wir in den kommenden Jahren nach Dringlichkeit nach und nach in unseren Beständen mindestens barrierearme Zugänge realisieren.

Wie Sie wissen, nehmen wir zusammen mit Ihrem Bezirk an einem Bundesmodellvorhaben zum altersgerechten Umbau von Wohnungen teil. In diesem Zusammenhang verbessern wir die Zugänglichkeit von 4 Seniorenwohnhäusern in Tempelhof-Schöneberg mit der Absicht, wissenschaftlich hinterlegt, kostengünstige Lösungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen zu untersuchen.

 

Beispiele:

 

Westphalweg 7:                     barrierefreie Erschließung

                                               beispielhafte Herrichtung eines Gemeinschaftswohnraumes

                                               beispielhafte Wohnungsanpassungen (7 Wohnungen)

                                               altersgerechte Flurgestaltung etc.

 

Winterfeldtstraße 70:            Herstellung eines altersgerechten Gartens

                                               Umbau einer Wohnung zu einem Gemeinschaftsraum etc.

 

Bülowstrasse 94:                    Herrichtung des Foyers mit Concierge

                                                barrierefreier Zugang durch motorbetriebene Tür etc.

 

Lichtenrader Damm 52-57:     barrierefreies WC im Anschluss an den Gemeinschaftsraum etc.

 

Wir hoffen, dass Sie dem entnehmen können, dass wir grundsätzlich an barrierearmen Lösungen interessiert sind.“

 

 
 

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