Drucksache - 0075/XIX
in den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Ba für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Frobenstraße, Winterfeldtstraße, Potsdamer Straße, Hauptstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße, Bamberger Straße, Ettaler Straße, Lietzenburger Straße, Martin-Luther-Straße, Fuggerstraße, Eisenacher Straße, Kleiststraße und Else-Lasker-Schüler-Straße sowie für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Yorckstraße, Bülowstraße, Kulmer Straße, Goebenstraße, Kirchbachstraße, Alvenslebenstraße, Bülowstraße und Blumenthalstraße sowie für Teilflächen zwischen Yorckstraße, Bautzener Straße, Berlin-Anhalter-/Dresdener-Bahn, Kolonnenstraße, Wilhelm-Kabus-Straße, Torgauer Straße, Cheruskerpark und Wannseebahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (s. Anlage 1).
Begründung:
Für die zu reduzierenden Flächen hat sich im Verlaufe des Verfahrens ein jeweils weitergehendes Planerfordernis ergeben. Es besteht die Notwendigkeit einer Anpassung der bisher geltenden Baugebietsausweisungen an die bestehenden städtebaulichen Strukturen. Insbesondere sind hierbei die vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009, zuletzt geändert am 9. Juni 2011 zu berücksichtigen. Die vor diesem Hintergrund zu beplanenden Flächen werden in eigenständigen Bebauungsplanverfahren behandelt. Das Ziel ist es, die Nutzungsart der Grundstücke Steinmetzstraße 51-52, Goebenstraße 4-15A, Kulmer Straße 11-12, 33-34, Mansteinstraße 1-2, 16-17 und Yorckstraße 47-48 zukünftig innerhalb des Bebauungsplanverfahrens 7-51B zu regeln. Das Grundstück Hauptstraße 17 soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-52B und das Grundstück Kufsteiner Straße 79/71 soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-54B aufgenommen werden. Für die Grundstücke Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 und eine Teilfläche des Alice-Salomon-Parks wurde bereits am 27. Oktober 2009 der Bebauungsplan 7-42VE ins Verfahren genommen (BA-Beschluss Nr. 256/09). Die somit notwendige Reduzierung um den Geltungsbereich dieses Planes aus dem laufenden Verfahren des Bebauungsplanes 7-37Ba wurde übersehen und soll nun nachgeholt werden.
Das Bebauungsplanverfahren 7-37Ba wird, nach Reduzierung der in Rede stehenden Flächen, inhaltlich unverändert (vgl. hierzu BA-Beschluss Nr. 145/09) fortgeführt. Die Entwicklungsfähigkeit aus dem Flächennutzungsplan ist weiterhin gewährleistet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) · Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692) · Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58)
Anlagen: Übersichtsplan zur Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-37Ba (Anlage 1)
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