Drucksache - 1921/XVIII  

 
 
Betreff: Zusammenlegung der Leistungs- und Verantwortungszentren Bibliotheken und Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung
Bei gleichzeitiger Fachbereichszusammenlegung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2011 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

Im Vorgriff auf die gesetzlichen Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt das Bezirksamt mit Wirkung vom 01.11.2011 die Zusammenlegung der Organisationseinheiten Bibliotheken und Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung zum neuen Leistungs- und Verantwortungszentrum Weiterbildung und Kultur. Das Fachamt ist der Abteilung Schule, Bildung und Kultur zugeordnet.

 

Mit gleicher Wirkung werden die bisherigen Fachbereiche  Kunst, Dezentrale Kulturarbeit sowie Museen und Archiv des Amtes für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung zum neuen Fachbereich Kultur und Heimatmuseum zusammengefasst.

 

Der Fachbereich Seniorenbetreuung der bisherigen  Organisationseinheit Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung wird mit Inkrafttreten der Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes dem Amt für Soziales zugeordnet.

 

Die Aufbauorganisation der neuen Organisationseinheit „Amt für Weiterbildung und Kultur“ umfasst folgende Bereiche:

 

Fachbereich 1 – Bibliotheken, Leitung Herr Dr. Boese

Fachbereich 2 – Volkshochschule, Leitung Frau Landau

Fachbereich 3 – Musikschule, Leitung Frau Gretsch

Fachbereich 4 – Kultur und Heimatmuseum, Leitung Frau  

                            Zwaka (bis 28.02.2012 kommissarisch).

 

Die Leitung des Amtes Weiterbildung und Kultur als Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung wird der Volkshochschuldirektorin Frau Landau übertragen. Ihr werden die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt für alle vom Fachamt bewirtschafteten Kapitel zugeordnet. Gleichzeitig wird ihr die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht für denselben Verantwortungskreis nach § 22 Abs. 1 i.V. mit § 25 AZG übertragen.

 

Begründung:

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22.10.2008 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Anlage zu § 37 Abs.1 Satz 1 eine für alle Bezirke einheitliche Organisationsstruktur beschlossen. Im Vorgriff auf das mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tretende Änderungsgesetz wurde die Organisationsstruktur von einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe der beteiligten Organisationseinheiten festgelegt. 

 

Rechtsgrundlagen

Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Haushaltsplan für 2012/2013 wird von den bisherigen Organisationseinheiten gemeinsam aufgestellt. 

 

 
 

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