Drucksache - 1862/XVIII  

 
 
Betreff: Zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Buckower Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
22.08.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Vorberatung
27.08.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
24.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
17.10.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 1862/XVIII) vom 31. August 2011 und Ergänzungsbeschluss vom 24. Oktober 2012, betrifft:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass ein zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Buckower Chaussee, ausgehend vom Grundstück Buckower Chaussee 100-102, in Höhe der Fußgängerbrücke am südlichen Ende des westlichen Seitenbahnsteiges in einfachster Bauweise einge-richtet wird.

Ergänzungsbeschluss:

Hierzu sollte im Vorfeld ein postitives Interesse des privaten Anliegers mit dem Ziel einer Kostenübernahme eingeholt werden.

 

Schlussbericht

 

Im Rahmen der Umsetzung der Planung für die Dresdener Bahn (Planfeststellungsabschnitt 1) soll die Buckower Chaussee in Form einer Brücke die Bahntrasse überqueren und der beschrankte Bahnübergang „aufgelöst“ werden. Dazu wird der S-Bf. nach Norden verschoben. Die derzeitige Brücke (nach Osten) über die Gleise am Südende des S-Bahnsteiges muss aufgegeben werden. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit eines Umbauverlangens gegenüber der Bahn im Zuge des Fernbahnausbaus.

Da sich durch die Veränderung der Buckower Chaussee auch die Erreichbarkeit des Grundstücks Buckower Chaussee 100 ( Mieter u. a. Kaufland Stiftung&Co. KG) erheblich verschlechtert, wurde geprüft, inwieweit ein südlicher Zugang zum S-Bahnsteig eingerichtet werden kann.

Im Unternehmensnetzwerk Motzener Straße wurde die Angelegenheit erörtert und begrüßt.

Mit dem Mieter Kaufland Stiftung&Co. KG wurde Kontakt aufgenommen. Hier gab es ebenfalls eine positive Rückäußerung. Es wurde auch eine Nutzung (Wegerecht über den Parkplatz zum Nunsdorfer Ring) in Aussicht gestellt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit, dass sich die Bestellung eines Südzuganges für den S-Bf. Buckower Chaussee nur dann wirtschaftlich rechtfertigen lässt, wenn die Ost- sowie die Westseite einbezogen werden. Sie wäre bereit, die Kosten für die Herstellung des Südzuganges zu übernehmen. Ein dauerhaft eingeräumtes Wegerecht über das Grundstück Buckower Chaussee 100 zum Nunsdorfer Ring ist jedoch Voraussetzung.

Am 20.9.2013 fand ein Ortstermin unter Beteiligung des Grundstückeigentümers, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Stadtentwicklungsamtes statt. Dabei wurde von Seiten des Eigentümervertreters zwar die grundsätzliche Möglichkeit der Erlaubnis gesehen, diese konnte jedoch nicht dauerhaft in Aussicht gestellt werden. Eine Zerschneidung des Grundstücks durch ein Wegerecht kann für den Fall einer späteren Vermietung an einen anderen als den derzeitigen Mieter nicht hingenommen werden. Ein Verlust von Pkw-Stellplätzen, der bei einer Anlegung eines Zuganges unvermeidbar ist, wurde sehr kritisch gesehen.

Im Ergebnis bestehen derzeit keine Aussichten auf eine Einrichtung eines Südzuganges. Das Bezirksamt wird jedoch auch langfristig alle Bemühungen unterstützen, das angestrebte Ziel umzusetzen.

 
 

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