Drucksache - 1862/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 1862/XVIII) vom 31. August 2011 und Ergänzungsbeschluss vom 24. Oktober 2012, betrifft: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Ergänzungsbeschluss: Hierzu sollte im Vorfeld ein postitives Interesse des privaten Anliegers mit dem Ziel einer Kostenübernahme eingeholt werden.
Schlussbericht
Im Rahmen der Umsetzung der Planung für die Dresdener Bahn (Planfeststellungsabschnitt 1) soll die Buckower Chaussee in Form einer Brücke die Bahntrasse überqueren und der beschrankte Bahnübergang „aufgelöst“ werden. Dazu wird der S-Bf. nach Norden verschoben. Die derzeitige Brücke (nach Osten) über die Gleise am Südende des S-Bahnsteiges muss aufgegeben werden. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit eines Umbauverlangens gegenüber der Bahn im Zuge des Fernbahnausbaus. Da sich durch die Veränderung der Buckower Chaussee auch die Erreichbarkeit des Grundstücks Buckower Chaussee 100 ( Mieter u. a. Kaufland Stiftung&Co. KG) erheblich verschlechtert, wurde geprüft, inwieweit ein südlicher Zugang zum S-Bahnsteig eingerichtet werden kann. Im Unternehmensnetzwerk Motzener Straße wurde die Angelegenheit erörtert und begrüßt. Mit dem Mieter Kaufland Stiftung&Co. KG wurde Kontakt aufgenommen. Hier gab es ebenfalls eine positive Rückäußerung. Es wurde auch eine Nutzung (Wegerecht über den Parkplatz zum Nunsdorfer Ring) in Aussicht gestellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit, dass sich die Bestellung eines Südzuganges für den S-Bf. Buckower Chaussee nur dann wirtschaftlich rechtfertigen lässt, wenn die Ost- sowie die Westseite einbezogen werden. Sie wäre bereit, die Kosten für die Herstellung des Südzuganges zu übernehmen. Ein dauerhaft eingeräumtes Wegerecht über das Grundstück Buckower Chaussee 100 zum Nunsdorfer Ring ist jedoch Voraussetzung. Am 20.9.2013 fand ein Ortstermin unter Beteiligung des Grundstückeigentümers, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Stadtentwicklungsamtes statt. Dabei wurde von Seiten des Eigentümervertreters zwar die grundsätzliche Möglichkeit der Erlaubnis gesehen, diese konnte jedoch nicht dauerhaft in Aussicht gestellt werden. Eine Zerschneidung des Grundstücks durch ein Wegerecht kann für den Fall einer späteren Vermietung an einen anderen als den derzeitigen Mieter nicht hingenommen werden. Ein Verlust von Pkw-Stellplätzen, der bei einer Anlegung eines Zuganges unvermeidbar ist, wurde sehr kritisch gesehen. Im Ergebnis bestehen derzeit keine Aussichten auf eine Einrichtung eines Südzuganges. Das Bezirksamt wird jedoch auch langfristig alle Bemühungen unterstützen, das angestrebte Ziel umzusetzen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |