Drucksache - 1838/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.5.2011 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Bauordnung von Berlin dahingehend geändert wird, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen verpflichtend wird – so wie es bereits in zehn anderen Bundesländern der Fall ist.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Beschluss wurde mit ergänzenden Hinweisen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 21.6.2011 übersandt.
Mit Schreiben vom 8.7.2011 (Eingang 19.7.2011) teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit:
„Derzeit erfolgt eine intensiver Abstimmung mit den anderen Bundesländern unter Einbeziehung der Erfahrungen der Länder, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen besteht, sowie mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft. Dabei werden auch die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen untersucht. Das Ergebnis bitte ich abzuwarten.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Das Bezirksamt wird jedoch über eine ggf. diese Thematik aufgreifende Änderung der Bauordnung für Berlin in dem zuständigen Fachausschuss der BVV berichten. |
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