Drucksache - 1822/XVIII
a) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 7-37Ba. Das Bezirksamt bittet das Ergebnis der Abwägung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-37Ba zur Kenntnis zu nehmen (Anlage 1).
b) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 7-37Ba 1. um die Flächen zwischen Kurfürstenstraße, Else-Lasker-Schüler-Straße und Einemstraße und das Grundstück Bülowstraße 106 / Else-Lasker-Schüler-Straße 19/21 sowie 2. um die Flächen zwischen Kurfürstenstraße, Blumenthalstraße, Bülowstraße und Frobenstraße sowie 3. um die Flächen zwischen Kulmer Straße, Bülowstraße und Goebenstraße sowie 4. um die Grundstücke Pallasstraße 28-35, Potsdamer Straße 180/192 und Grunewaldstraße 1 sowie 5. um die Flächen zwischen Goebenstraße, Yorckstraße, Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstraße und Potsdamer Straße ohne die Grundstücke Steinmetzstraße 51-52, Goebenstraße 4-15A, Kulmer Straße 11-12, 33-34, Mansteinstraße 1-2, 16-17, Yorckstraße 47-48 und 6. um das Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56B (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 2) in den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Ba für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Wannseebahn, Großgörschenstraße, Hauptstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße, Bamberger Straße, Ettaler Straße, Lietzenburger Straße, Martin-Luther-Straße, Fuggerstraße, Eisenacher Straße, Kleiststraße, Else-Lasker-Schüler-Straße, Kurfürstenstraße, Frobenstraße, Bülowstraße und Blumenthalstraße sowie zwischen Yorckstraße, Bautzener Straße, Berlin-Anhalter-/Dresdener-Bahn, Kolonnenstraße, Wilhelm-Kabus-Straße, Torgauer Straße, Cheruskerpark und Wannseebahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
c) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplans 7-51B im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (ohne Durchführung einer Umweltprüfung) für Teilflächen zwischen Goebenstraße, Yorckstraße, Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstraße, Großgörschenstraße und Steinmetzstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 4)
Begründung: Zu a): Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Begründung: Zu b): Die Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Damit kann das Bebauungsplanverfahren 7-37Ba nach Reduzierung um die in Rede stehenden Flächen, inhaltlich unverändert (vgl. hierzu BA-Beschluss Nr. 145/09) fortgeführt werden. Die Entwicklungsfähigkeit aus dem Flächennutzungsplan ist weiterhin gewährleistet. Zusätzlich wird im Zuge der Reduzierung der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-37Ba dahingehend korrigiert, dass die plangraphisch fälschlicherweise aufgenommene und ohne Festsetzung gebliebene Grundstücksteilfläche Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56B nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans 7-37Ba ist.
Begründung: Zu c): Entsprechend des aufgezeigten Planerfordernisses aus dem Abwägungsergebnis zum Bebauungsplanverfahren 7-37Ba ist die Aufstellung des Bebauungsplans 7-51B erforderlich geworden (vgl. Begründung zu a) und b)). Ziel des Bebauungsplans 7-51B ist die Festsetzung der bestandsorientierten städtebaulichen Nutzungsstruktur. Danach ist allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet gemäß Baunutzungsverordnung von 1990 festzusetzen. Die bisherigen Gebietsausweisungen des Baunutzungsplans werden somit überplant. Es soll überwiegend allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Nur vereinzelt soll ehemals gemischtes Gebiet als Mischgebiet bestehen bleiben. Es werden keine neuen Flächen versiegelt oder Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder zur Beeinträchtigung schützenswerter Schutzgüter führen. Eine Festsetzung über das Maß der Nutzung erfolgt nicht. Die durch den Baunutzungsplan ausgewiesenen Nutzungsmaße bleiben unverändert bestehen. Das Bebauungsplanverfahren kann daher aufgrund seiner vorgesehenen Planinhalte gemäß
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) · Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692) · Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)
Anlagen: · Abwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) · Darstellung der herauszutrennenden Flächen (Anlage 2) · Reduzierter Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-37Ba (Anlage 3) · Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-51B (Anlage 4)
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