Drucksache - 1742/XVIII  

 
 
Betreff: Kosteneinsparungen und Klimaschutz beachten: INTRACTING modernisieren
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch DS 0663/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
  Priesmeyer, Malte
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
19.05.2011 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,  die Energieeinsparungen im Rahmen des Intracting im Haushalt nachhaltig abzusichern. Hierzu soll das Bezirksamt folgende Maßnahmen umsetzen:

 

1.      Damit die Kosteneinsparungen wieder dem ursprünglichen Budget zur Verfügung gestellt werden können und damit den Kern des Intracting erfüllen, werden die Ansätze für Intracting   ab dem Haushaltsjahr 2012 zentral und im Bereich der Bewirtschaftungsausgaben etatisiert (Kapitel 3308 / Titel 51701).

 

2.      Ab dem Haushaltsjahr 2013 kommen den vom Intracting betroffenen Abteilungen 10% der jeweiligen Kostenersparnis zu Gute. Für die übrigen 90% wird jeweils eine Zweckbindung durch eine verbindliche Erläuterung im Haushalt zu Gunsten des zentralen Intractingbudgets (Kapitel 3308 / 51701) aufgenommen. Das Bezirksamt wird ersucht, die Zweckbindungen nachhaltig abzusichern und bei den nachfolgenden Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Amortisationszeiten entfällt die jeweils anteilige Zweckbindung im Haushalt.

 

3.      Die Vorgaben für die Amortisationszeiten werden wie folgt konkretisiert:

a.      Für haustechnische Modernisierungen (z.B. Austausch von Heizkesseln) und Maßnahmen der Energieeffizienz (z.B. Aufschaltung zur Gebäudeleittechnik) sollen weiterhin 7 Jahre Amortisationszeit nicht überschritten werden.

b.      Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Solarthermie) sollen sich innerhalb von 20 Jahren amortisieren.

c.      Für alle übrigen Maßnahmen soll jeweils die hälftige Lebens- bzw. Nutzungsdauer njcht überschritten werden.

 

4.      Zur Berechnung der Amortisationszeiten soll der jährliche Intractingbericht die IST-Kosten zu Grunde legen.

 

5.      Die jährlichen Intractingberichte sollen jeweils die Jahreswerte und kumulierten Werte umfassen und auf folgende Kriterien besonders eingehen:

 

a.      Investitionskosten (Kosten der Maßnahmen)

b.      Energieverbrauchswerte (Ausgangslage und Einsparungen)

c.      CO2-Ausstoß (Ausgangslage und Einsparungen)

d.      Energiekosten (Ausgangslage und Einsparungen)

 

6.      Die Intractingberichte sollen auf den Internetseiten des Bezirksamtes veröffentlicht werden.

 

 
 

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