Drucksache - 1741/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.05.2011 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße folgendermaßen umgestaltet werden kann: - Eine Fahrspur wird als Parkraum ausgewiesen (mit Parkscheibenregelung während der Geschäftszeiten). - Eine Fahrspur wird als Busspur ausgewiesen. - Eine Fahrspur wird als normale Fahrspur eingerichtet.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BVG gewandt und hat folgende Stellungnahmen erhalten:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: „Der BVV - Beschlusses entspricht inhaltlich einer Presseanfrage vom März 2011 sowie einem Antrag zur Verlegung der Busspur in die Mittellage aus dem Jahr 2007.
Gegenwärtig existieren in der Hauptstraße zwischen Martin-Luther-Straße und Dominicusstraße eine Fahrspur als Busspur am Fahrbahnrand und zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr.
Die geforderte Umgestaltung würde eine Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des ruhenden Verkehrs und zulasten des fließenden Kfz-Verkehrs bedeuten. Bei der Hauptstraße handelt es sich um eine großräumige Straßenverbindung (Stufe II gemäß StEP-Netz) mit Anbindung an die Stadtautobahn. Bei der derzeitigen Belegung von 26.500 Kfz / 24 Stunden (DTVwerktags) bestünde bei der geforderten Umgestaltung eine Gefahr der Verlagerungswirkung auf die Martin-Luther-Straße. Die derzeitige Verkehrsbelastung kann mit der vorgeschlagenen Neuaufteilung nicht abgewickelt werden. Bei einer Fahrspur je Richtung und aktuell 20 Tsd. Kfz / 24 Stunden werktags kann die Martin-Luther-Straße keine zusätzlichen Verkehre aufnehmen.
Sollten sich langfristig Umgestaltungspotenziale für den Straßenzug ergeben, kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, welche Anforderungen sich in dem Raum ergeben und wie die bauliche Ausgestaltung darauf reagieren sollte. Neben Parkraum ist die Frage der Radverkehrsanlagen, Fußwege etc. zu klären. Im Moment sind diese Umgestaltungspotentiale aber nicht erkennbar.“
BVG: „ Nach unserer Überprüfung können wir Ihnen mitteilen, dass die hier erfolgte Beschlusslage aus Sicht der BVG nicht der Beschleunigung der dort verkehrenden Buslinien dient.
Wir befahren zurzeit diesen Streckenabschnitt je nach Tageszeit mit 15 bis 18 Wagen pro Stunde. Da der Parkdruck in diesem Bereich sehr hoch ist gehen wir von zusätzlichen Behinderungen unserer Busse aus. In der Regel erfolgen diese durch rangieren und halten auf der Busspur um in die gesuchte Parklücke einfahren zu können oder durch ein verkehrswidriges Abstellen der Fahrzeuge neben dem ruhenden Verkehr. Ein weiterer kritischer Punkt ist das Be- und Entladen der Wirtschaftverkehre deren Ladezonen oftmals durch Parkplatzsuchende mit genutzt werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass dann in der Busspur entladen wird.
Gehen Sie bitte davon aus, dass unsere Stellungnahme genau abgewogen wurde um die Belange des ÖPNV hier nochmals zu berücksichtigen.“
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