Drucksache - 1723/XVIII  

 
 
Betreff: Umbenennung der Naumannstraße zwischen Tempelhofer Weg und Torgauer Straße in Wilhelm - Kabus - Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Vorberatung
03.03.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
01.09.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2011 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschlussempfehlung Ausschuss Bild/Kult v. 01-09-11
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2011 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Teilstück der Naumannstraße zwischen Tempelhofer Weg und Torgauer Straße soll in Wilhelm-Kabus-Straße umbenannt werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit dem Beschluss zur Umbenennung  wurde der aktuellen baulichen Situation der Straßenführung Rechnung getragen, weil wegen der zuvor erfolgten Baumaßnahmen (Neubau der Wilhelm-Kabus-Straße) kein unmittelbarer Zusammenhang für diesen Straßenteil mit der Naumannstraße mehr gegeben ist. Dieser Straßenteil stellt sich nach dem Umbau vielmehr erkennbar als Verlängerung der Wilhelm-Kabus-Straße dar.

 

Die Umbenennung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 26 vom 22.06.2012 als Allgemeinverfügung veröffentlicht, sie ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Ebenfalls ist die bei Umbenennungen vorgesehene Frist von drei Monaten bis zum Wirksamwerden der Umbenennung abgelaufen.

 

Das im Rahmen dieser Umbenennung erforderliche Verfahren zur Umnummerierung wurde vom Fachbereich Vermessung und Geoinformation ebenfalls per Allgemeinverfügung im Amtsblatt (Nr. 49 vom 23.11.2012; S. 2140) veranlasst; mit der Rechtskraft auch dieser Allgemeinverfügung ist demnächst zu rechnen.

 

Eine Veranstaltung vor Ort anlässlich der Umbenennung dieses Teilstückes wird nicht erfolgen. Der zuständige Straßenbaulastträger (Fachbereich Tiefbau) wird die Umbenennung durch Montage der neuen Straßenschilder in die Praxis umsetzen. Der  alte Straßenname wird für die Dauer eines halben Jahres  - durchgestrichen - noch unter der neuen Bezeichnung sichtbar sein.

 

 
 

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