Drucksache - 1723/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2011 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Teilstück der Naumannstraße zwischen Tempelhofer Weg und Torgauer Straße soll in Wilhelm-Kabus-Straße umbenannt werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit dem Beschluss zur Umbenennung wurde der aktuellen baulichen Situation der Straßenführung Rechnung getragen, weil wegen der zuvor erfolgten Baumaßnahmen (Neubau der Wilhelm-Kabus-Straße) kein unmittelbarer Zusammenhang für diesen Straßenteil mit der Naumannstraße mehr gegeben ist. Dieser Straßenteil stellt sich nach dem Umbau vielmehr erkennbar als Verlängerung der Wilhelm-Kabus-Straße dar.
Die Umbenennung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 26 vom 22.06.2012 als Allgemeinverfügung veröffentlicht, sie ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Ebenfalls ist die bei Umbenennungen vorgesehene Frist von drei Monaten bis zum Wirksamwerden der Umbenennung abgelaufen.
Das im Rahmen dieser Umbenennung erforderliche Verfahren zur Umnummerierung wurde vom Fachbereich Vermessung und Geoinformation ebenfalls per Allgemeinverfügung im Amtsblatt (Nr. 49 vom 23.11.2012; S. 2140) veranlasst; mit der Rechtskraft auch dieser Allgemeinverfügung ist demnächst zu rechnen.
Eine Veranstaltung vor Ort anlässlich der Umbenennung dieses Teilstückes wird nicht erfolgen. Der zuständige Straßenbaulastträger (Fachbereich Tiefbau) wird die Umbenennung durch Montage der neuen Straßenschilder in die Praxis umsetzen. Der alte Straßenname wird für die Dauer eines halben Jahres - durchgestrichen - noch unter der neuen Bezeichnung sichtbar sein.
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