Drucksache - 1709/XVIII  

 
 
Betreff: Gemeinsame Lösungen für den Lassenpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
09.05.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2011 folgenden Beschluss:

 

1.      Das Bezirksamt wird beauftragt, einen runden Tisch zur weiteren Gestaltung des Lassenparks mit Vertretern der Anwohnerinitiative, der BVV und der Bezirksverwaltung einzurichten. Ziel ist, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens einen akzeptablen Vorschlag zu entwickeln, der auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt. Das Schlichtungsverfahren sollte möglichst extern moderiert werden (z.B. BUND), das Ergebnis des Verfahrens sollte spätestens Ende März der BVV zur Entscheidung vorliegen.

 

2.      Der Baustopp bleibt zunächst bestehen

 

3.      Bis spätestens 15. Februar sind dem Ausschuss für Natur, Umwelt und Verkehr schriftlich folgende Fragestellungen zu beantworten:

 

·         Welche Bauarbeiten sind bereits in Auftrag gegeben, welche Maßnahmen sind davon bereits umgesetzt und wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Maßnahmen des 1. Bauabschnitts?

 

Rodungsmaßnahmen

Anlage der Containerfläche

Anlage des Müllsammelplatzes

Anlage des neuen Wegesystems

Neubepflanzung der bisherigen Wege und der gerodeten Flächen an der Belziger Str.

·         Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn das Bezirksamt die bisherigen Maßnahmen des 1. Bauabschnitts revidiert und die Grünanlage in einen der ursprünglichen Anlage entsprechenden Zustand versetzt. Können vergebene, aber noch nicht ausgeführte Aufträge ggf. mit der Zielstellung „Wiederherstellung der Altanlage“ mit den beauftragten Firmen umformuliert werden?

 

·         Gibt es bei einer Beendigung der „Baumaßnahme Lassenpark“ nach dem                     1. Bauabschnitt die gewünschten Ergebnisse bei der Reduzierung der Kosten des Unterhaltes im Heinrich Lassen Park? Wenn nein, wie hoch beziffert das Bezirksamt den jährlichen Einspareffekt nach Abschluss des 1. Bauabschnitts.

 

·         Welche Veränderungen der Reinigungsintensität sind im Lassenpark geplant?

 

Wie häufig findet derzeit eine Reinigung des Lassenparks statt?

Wie oft erfolgt eine Leerung der Müllbehälter wöchentlich?

Welche Reinigungsintervalle plant das Bezirksamt künftig im Park?

In welchem Rhythmus beabsichtigt das Bezirksamt eine Leerung der neuen Müllcontainer?

Welche Reinigungsintervalle sind notwendig um in den Sommermonaten Geruchsbelästigungen bzw. Ratten- und Ungezieferbefall am Containerstandort zu verhindern?

 

4.      Bis spätestens 25. Februar sind dem Ausschuss für Natur, Umwelt und Verkehr schriftlich folgende Fragestellungen zu beantworten:

 

·         Welche Baumaßnahmen sind im 2. und 3. Bauabschnitt konkret geplant, welche Kosten sind für die Einzelmaßnahmen vorgesehen und wie hoch sind die Gesamtkosten für alle Maßnahmen gemeinsam?

·         Wie soll die Finanzierung des 2. und 3. Bauabschnitts erfolgen und ist die Finanzierung gesichert?

·         In welchem Zeitraum soll die Gesamtmaßnahme baulich umgesetzt werden.

·         Welchen jährlichen Einspareffekt erwartet das Bezirksamt beim Unterhalt der Grünanlage nach Abschluss der Gesamtmaßnahme?

·         Ist eine Realisierung des unterirdischen Rigolensystems unter Berücksichtigung des alten Baumbestandes möglich?

Besteht die Gefahr der Wurzelschädigung?

Wurde das Baugelände in diesem Bereich für die geplante Maßnahme fachmännisch untersucht?

Wenn ja, in welcher Tiefe befindet sich das Wurzelwerk und in welcher Tiefe verläuft das geplante Rigolensystem?

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zu 1.:

Der erste Runde Tisch fand am 22. Februar 2011 um 18:00 Uhr im Rathaus Schöneberg (John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110) statt. Die Einladungen wurden per Mail am 08.02.2011 an Vertreter der BI, Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie die Fraktionen versandt. Darüber hinaus wurden Postwurfsendungen an die Anwohnerinnen und Anwohner verteilt. Der nächste Runde Tisch findet statt am 15. März 2011.

 

 

 

 

 

Zu 3. :

 

In Auftrag gegeben wurden im Bereich des 1. Bauabschnittes (an der Belziger Straße) folgende Bauarbeiten:

 

·         Rodungsarbeiten,

·         Ausbau der alten Wegeflächen incl. Entsorgung

·         Herstellen einer Containerfläche mit Zaunarbeiten

·         Herstellen eines Müllsammelpunktes in Form eines unterirdischen Müllsammelcontainers

·         Herstellen von Wegeflächen mit Zaunarbeiten mit Anarbeitung der Flächen

 

 

Von diesen Arbeiten wurde bisher umgesetzt:

 

·         Rodungs- und Abrissarbeiten incl Entsorgung

·         Herstellung der Wegeflächen bis auf:

o       Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht auf Hauptwegen,

o       Anschlusswege zum Spielplatz aus Kleinsteinpflaster,

o       Zaunstellung,

o       Anarbeiten der Wegeränder und Auffüllen ehemaliger Wegetrassen mit Oberboden

 

Die Kosten der einzelnen Maßnahmen belaufen sich auf:

 

·                    Abriss-, Rodungs- und Entsorgungsarbeiten                                6.404,69 €

·                    Herstellen einer Containerfläche                                                          39.980,40 €

·                    Herstellen eines Müllsammelpunktes                                              3.215,12 €

·                    Herstellen der Wegeflächen                                                          85.231,26 €

Bisher beauftragt, Summe brutto                                          134.831,47 €

 

Zum Abschluss der Arbeiten im 1. Bauabschnitt gehört noch die bisher nicht beauftragte Rasenansaat und Bepflanzung auf ehemaligen Wegetrassen und in den Rand- und Übergangsbereichen der neuen Wegeflächen einschließlich Fertigstellungspflege. Hierfür werden die Kosten geschätzt auf:

 

 

 

·         Begrünungsmaßnahmen im 1. BA                                          35.966,56 €

 

Damit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für den 1. Bauabschnitt bei Fertigstellung auf insgesamt                                                          170.798,03 €.

 

Bisher verausgabt wurden für den 1. Bauabschnitt:     45.278,93 €.

 

 

Die zusätzlichen Baukosten für einen Rückbau in einen der ursprünglichen Anlage entsprechenden Zustand werden geschätzt auf:    97.158,98 €

Der Rückbau abzüglich wassergebundener Decke also bis auf den jetzt im Neubau bestehenden Zustand kostet voraussichtlich 89.007,48 €.

 

Es ist aber neben den Baukosten mit weiteren Kosten zu rechnen, die noch nicht abgeschätzt werden können. So sind bereits im guten Glauben beschaffte Materialien für beauftragte Leistungen gegen Bezahlung abzunehmen und nachweislich entstandene Schäden sowie möglicherweise entgangener Gewinn zu vergüten.

 

Außerdem kostet der Stillstand Geld:

So sind bisher seit Verhängung des Baustopps bis zum 27.01.2011 bereits Kosten in Höhe von 8.828,93 € angefallen. Nur die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen kosten wöchentlich 570,05 € brutto.

 

Eine „Umformulierung“ des bestehenden Auftrages mit der Zielstellung „Wiederherstellung der Altanlage“ ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich:

 

·         Gegenüber dem ursprünglichen Auftrag entfallen Leistungen; teilweise muss noch nicht eingebautes Material (z. B: Zäune) abgenommen und vergütet werden, da schon beschafft.

·         Andere Leistungen erfahren eine erhebliche Mengenminderungen oder Mengenerhöhungen, so dass die Einheitspreise nachverhandelt werden müssen.

·         Schließlich sind für neue Leistungen (z. B. wassergebundene Deckschicht für Wege) Nachtragsangebote einzuholen.

In all diesen Punkten muss über Preise verhandelt und eine Einigung erzielt werden.

 

Zugleich sind Mehrkosten durch die Verlängerung der Bauzeit bzw. der durch den Baustopp begründeten Stillstandszeit zu berücksichtigen.

 

Schließlich gibt es den vergaberechtlichen Aspekt, dass erhebliche Leistungen als Nachauftrag quasi „freihändig“ vergeben werden und dem Wettbewerb lediglich insofern unterliegen, als das Preisniveau sich am Hauptangebot zu orientieren hat, dessen Preise das Ergebnis einer „Beschränkten Ausschreibung“ war. Wäre das sich jetzt abzeichnende Leistungsvolumen zu Beginn erkennbar gewesen, wäre die Vergabeform „Öffentliche Ausschreibung“ (mit vermutlich größerem Bieterkreis) zur Anwendung gekommen.

 

Dies alles regelgerecht so zu verhandeln, dass es keine Kritik des Rechnungshofes, ggfs. mit der Aufforderung an den Bezirk hier eine Regressprüfung gegen Mitarbeiter und arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, erscheint unmöglich und wird daher auf Verantwortung der Verwaltung nicht erfolgen.

 

Die Alternative wäre die Kündigung des Vertrags.

Dann steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu abzüglich der Kosten, die er durch Aufhebung des Vertrages erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt (§ 8, 1. +2. VOB/B).

 

Außerdem ist jede Vertragspartei berechtigt, bei einer Unterbrechung „länger als 3 Monate“ den Vertrag zu kündigen (§6, 7. VOB / B). Dieser Zeitpunkt wäre am 18.02.2011 erreicht. Sollte sich der Auftragnehmer hierzu entschließen, muss neu ausgeschrieben werden.

 

Darüber hinaus ist die Option „Wiederherstellung eines der ursprünglichen Anlage entsprechenden Zustandes“ mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Landeshaushaltsordnung nicht zu vereinbaren.

Schon jetzt sind rund 9.500,- € Mehrkosten allein aufgrund des Stillstands entstanden.

Bei einem Rückbau werden sich die Ausgaben einschließlich der Leistungen für die dann verworfene Planung auf vermutlich weit über 150.000,- € belaufen, ohne dass irgendetwas verbessert wurde. Die Wege wären dann zwar baulich erneuert, aber in der gleichen Bauweise, die erheblichen pflegerischen Aufwand erfordert bzw. bei Nichtleistung mangels Personal oder Sachmittel schnell einen mangelhaftem Zustand aufweist, außerdem bei entsprechender Witterung eben nicht ganzjährig benutzbar ist.

Die Kosten ergeben sich aus den bisher bereits verausgabten Mitteln (45.278,93 €), den Kosten für den Stillstand (bisher rund 9.500,00 €), den Kosten für den Rückbau (97.158,98 €) und noch nicht absehbaren Entschädigungsansprüchen.

Auch aus diesem Grund wird die Verwaltung einen solchen Auftrag nicht erteilen.

 

 

Einspareffekte nach Beendigung der „Baumaßnahme Lassenpark“ nach dem

1. Bauabschnitt

 

Die Intention bei der Überarbeitung des Heinrich-Lassen-Parks lag weniger in der Einsparung von Unterhaltungskosten, da ohnehin nicht ausreichend Mittel für eine qualitativ hochwertige Pflege vorhanden sind. Vielmehr sollte durch Wahl eines witterungs- und nutzungsunabhängig formstabilen Wegebelags (Asphalt statt wassergebundener Decke), durch eine ortsangepasste Bepflanzung und durch Entwässerungsmaßnahmen auch ohne aufwändige Pflegemaßnahmen der Zustand der Parkanlage dauerhaft verbessert werden.

 

Bei Beendigung der Baumaßnahmen nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes können weder Einspareffekte noch eine dauerhafte Verbesserung der Nutzbarkeit des Wegesystems erwartet werden. Der größte Teil des Wegenetzes bliebe in aus fachlicher Sicht unbefriedigendem Zustand. Die größten Gefällestrecken mit der Erosionsproblematik liegen westlich der Stadtbücherei an der Hauptstraße im projektierten 3. Bauabschnitt. (Die Anordnung der Bauabschnitte ist der derzeitigen Behinderung durch die Arbeiten am angrenzenden Schwimmbad geschuldet.)

 

Schäden durch den ungeordneten Abfluss des Oberflächenwassers bei Niederschlägen entstehen nicht nur am Wegebelag.

Das Wasser gelangt in die Sandflächen des Gerätespielplatzes und versickert dort. Durch die übermäßige dauerhafte Vernässung kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen. Stark vernässter Sand hat auch schlechtere Fallschutzeigenschaften als trockener Sand. Wenn man dauerhaft keinen Untergrund herstellen kann, der die geforderten Fallschutzeigenschaften hat, kann man dort keinen Spielplatz mehr betreiben.

Schließlich sind Holzgeräte verstärkt der Fäulnis und Stahlgeräte verstärkt der Korrosion ausgesetzt, was zu erhöhtem Reparaturaufwand bzw. kürzerer Standzeit der Geräte und schnelleren Ersatzbedarf führt.

 

Einspareffekte bei Beendigung des 1. Bauabschnittes gäbe es lediglich hinsichtlich folgender Punkte:

·         Durch Auflösung der hohen Bepflanzung an der Belziger Straße entfällt künftig hier der Schnitt.

·         Durch Bündelung der Container nahe der Belziger Straße entfällt Fahrverkehr im Park. Das verringert den Wegeverschleiß und die Nutzungseinschränkungen für die Parkbesucher.

Dem steht aber ein zu Beginn erhöhter Pflegeaufwand für die neu angelegten Vegetationsflächen gegenüber. Die Kosten sind  weitgehend unter „Fertigstellungspflege“ in den genannten Baukosten berücksichtigt. 

Die erheblichen Probleme gerade in den Hangbereichen mit den Nutzungseinschränkungen für die Bürger blieben bestehen.

 

Angaben zur Reinigungsintensität im Heinrich-Lassen-Park

Bei der Reinigung der Parkanlage wird unterschieden in „Flächenreinigung“ und „Reinigung der Bankplätze / Müllbehälterleerung“. Außerdem sind die Reinigungsintervalle im Sommer teilweise kürzer als im Winter:

 

Die Flächenreinigung erfolgt ganzjährig                                                         = 1 x monatlich.

Bankplätze / Müllbehälter, 1. bis 13. + 40. bis 52. Kalenderwoche   = 1 x wöchentlich

                                                        14. bis 39. Kalenderwoche                            = 2 x wöchentlich.

 

Eine Änderung der Reinigungsintervalle ist bislang nicht vorgesehen. Durch Installation des abgesenkt einzubauenden Großmüllbehälters (nicht gleichzusetzen mit dem Containerplatz)  wird eine Verbesserung des Sauberkeitszustandes insbesondere bei intensiver Liegewiesennutzung an sommerlichen Wochenenden erwartet. Die Leerungsintervalle für den Großbehälter werden sich nach dem Befüllungsgrad richten. Hierzu liegen noch keine Erfahrungen vor.

In Grünanlagen fällt überwiegend Verpackungsmüll an, der eher unauffällig bezüglich Geruchsbelästigung und Rattenbefall ist. Durch die abgesenkte Anordnung des Großmüllbehälters ist der Abfall stärker der direkten Sonneneinstrahlung und der Zufuhr von Sauerstoff entzogen als dies bei den üblichen Abfallbehältern in Grünanlagen der Fall ist. Dadurch ist auch die Gefahr der Geruchsbelästigung geringer. Solche unterirdischen Müllbehälter von unterschiedlichsten Herstellern sind mittlerweile weltweit verbreitet und von immer mehr Gemeinden und Betreibern öffentlicher Flächen eingesetzt. Hier nur für diesen Park ein besonderes Problem in diesem Einsatz zu sehen, ist durch bisherige positive Erfahrungen nicht begründet.

 

Soweit bislang auch Müll zeitweilig in offenen Schüttgutcontainern zwischengelagert worden ist, wird dies künftig nicht mehr erfolgen. Am neuen Containerstandort sind folgende Container vorgesehen: 1 Unterkunftscontainer, 1 Sanitärcontainer, 1 Schüttgutcontainer für Rasenmahdgut und andere Grünabfälle sowie bei intensiverer Bearbeitung auch ein Lagercontainer für Werkzeuge und Geräte. Daher sind Sorgen über Rattenbefall nicht begründet, im Gegenteil der unterirdische Müllsammelbehälter gilt als rattensicher.

 

 

Zu 4. :

 

Geplante Baumaßnahme im 2. und 3 Bauabschnitt

Der 2. Bauabschnitt sieht die Überarbeitung des Wegeovals um die große Liegewiese vor. Er endet am Wegekreuz zum Abenteuerspielplatz. Der Weg an der Friedhofsseite wird in der Breite von 4,0 m auf 2,5 m reduziert, wodurch sich die Vegetations-

 

flächen um ca. 250 m² vergrößern. Außerdem ist der Einbau einer Rigole vorgesehen, um das anfallende Niederschlagwasser geordnet der Versickerung zuführen zu können.

Im 3. Bauabschnitt wird der Wegebau bis zum Vorplatz der Stadtbücherei vollendet. Dabei wird die Fläche unter den Altbäumen in Hanglage, die teils mit wassergebundener Decke befestigt und teils durch Überlaufen stark verdichtet ist, bis auf den durchgehenden Weg aufgelöst. Dadurch werden noch einmal ca. 350 m² bislang „befestigte“ Fläche aufgelöst und in Vegetationsflächen umgewandelt.

Ein nicht mehr benötigter Zugangsweg zur Schulsportanlage der Gustav-Langenscheidt-Schule (vormals Riesengebirgsschule) wird aufgelöst, wodurch die Vegetationsflächen um weitere circa 120 m² vergrößert werden.

Außerdem wird der Spielbereich durch einen bespielbaren Zaun vom übrigen Grünanlagenteil abgegrenzt.

 

Zu den Kosten und der Finanzierung

Die Kosten hierfür sind noch nicht ermittelt, da die Planungen noch nicht soweit vorangetrieben sind. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der baulichen Unterhaltung. Angedacht ist die Realisierung des 2. Bauabschnittes für 2012 und des 3. Bauabschnittes für bzw. ab 2013.

Unabhängig von den vorstehend skizzierten Maßnahmen der einzelnen Bauabschnitte ist auch eine grundlegende Neugestaltung des Spielplatzes wünschenswert. Dies ist aber nicht mehr aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren.

 

Jährliche Einspareffekte

Wie schon dargestellt, geht es bei der Planung nicht in erster Linie um Einspareffekte, da die eigentlich notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Erhaltung schon lange gar nicht mehr geleistet werden können, sondern um eine Ertüchtigung der Wege- und Vegetationsflächen ohne dass dauerhaft noch ein nennenswerter Unterhaltungsaufwand getrieben werden muss. Dieser hätte bei der bisherigen Gestaltung der Parkanlage im Rückschnitt der für den Standort zu großen Sträucher, in der jährlichen Überarbeitung der Promenadenwege, dem jährlichen Sandaustausch der vernässten und verdichteten Spielbereiche bestanden. Gestaltungsmängel wie der verdichtete und zertretene Bereich unter den Kastanien und der Trampelpfad quer über die Wiese, sowie die matschigen Wege blieben erhalten.

 

Zum Rigolensystem

Bei der Rigolenentwässerung gibt es grundsätzlich zwei denkbare Systeme: Rohrrigolen in Sand- / Kiesbettung und Kastenrigolen. In beiden Fällen werden formstabile Hohlkörper im Erdreich (also unterirdisch) angeordnet. Sie dienen als Wasserspeicher, nehmen über angeschlossene Rohrleitungen das Oberflächenwasser auf und geben es entsprechend der Durchlässigkeit des Bodens verzögert an das Grundwasser ab. Vorermittlungen zeigen zwar nicht gerade ideale Bedingungen für die Versickerung an, dennoch scheint dies möglich zu sein. So wurden die dort anstehenden Böden und der Grundwasserstand bereits ermittelt.  Die genaue Art der Ausführung (Art der Rigole, Größe, Anordnung, Tiefe) muss in Abhängigkeit von Grundwasserspiegel und Bodendurchlässigkeit von einem Ingenieurbüro berechnet und vorgegeben sowie von SenGUV genehmigt werden. Die Anordnung außerhalb der Wurzelbereiche von Großbäumen ist dabei problemlos möglich, so dass die Bäume dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Standort ist in der Wiesenfläche vorgesehen und wird deren Nutzung als Liegewiese nach Fertigstellung in keiner Weise einschränken.

Vergleichbare Arbeiten hat der Fachbereich Natur vor ein paar Jahren im Heinrich-von-Kleist-Park durchführen lassen.

 

 

 

 
 

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