Drucksache - 1676/XVIII  

 
 
Betreff: Bürger über Straßenbaumaßnamen laufend informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
18.04.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr (Sondersitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, eine monatlich aktualisierte Liste über alle geplanten und laufenden Baumaßnahmen in bezirklicher Verantwortung an und im öffentlichen Straßenland in Tempelhof-Schöneberg zu erstellen, die mindestens folgende Informationen enthält:

 

-          Beginn und Ende der Maßnahme und

-          die verkehrlichen Beschränkungen und Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer.

 

Die „Straßenbauliste“ ist über die Internetseite des Bezirkes zur Information der Bürger bereitzustellen und den Fraktionen elektronisch zuzustellen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die Liste der Presse bekannt zu geben.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Prinzipiell ist die Veröffentlichung einer „Straßenbauliste“ möglich, aus der die geplanten und laufenden Baumaßnahmen des Bezirkes ersichtlich sind.

Es muss bei den Baumaßnahmen jedoch unterschieden werden, ob hiervon das

übergeordnete Straßennetz betroffen ist. In diesem Fall unterliegen diese Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) als Koordinierungsstelle; somit sind diese Maßnahmen nicht in alleiniger bezirklicher Verantwortung.

Daraus ergibt sich, dass inhaltlich nur ein voraussichtlicher Beginn und Ende der Maßnahme genannt werden kann.

Ebenso kann im Vorfeld keine exakte Beschreibung der zu erwartenden verkehrlichen Beschränkungen und Behinderungen genannt werden, da diese Angaben erst durch die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB mit Baubeginn der ausführenden Firma erfolgt.

 

Daher werden nur allgemein gehaltene Aussagen zu eventuellen Einschränkungen für den fließenden Verkehr, wie „Fahrbahnverengung oder Rückstaugefahr“ Inhalt der Straßenbauliste sein können.

 

Es ist beabsichtigt, die nachstehende Baumaßnahmenliste auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen.

 

Bauvorhaben

Ort

anordnende

Behörde

Beginn

(voraussichtlich)

Ende

(voraussichtlich)

Verkehrliche

Beschränkungen und Behinderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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