Drucksache - 1644/XVIII  

 
 
Betreff: Anwohnerinteressen berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
18.04.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr (Sondersitzung) vertagt   
09.05.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zurückgezogen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme 18.01.11
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2010 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei den Umbaumaßnahmen im Heinrich – Lassen – Park, die Vorstellungen von Anwohnern berücksichtigt werden können.

Dabei soll geprüft werden, ob bei den neu geführten Wegen auf eine Asphaltdecke verzichtet werden kann, dafür eine wassergebundene Decke unter Verwendung natürlicher Zusatzstoffe und Bindemittel zum Einsatz gelangen kann. Alternativ ist zu prüfen, ob eine gepflasterte Decke aufgebracht werden kann.

Weiterhin sollen zur Belziger Straße hin wieder Hecken gepflanzt werden - sowie geprüft werden, ob die geplante Containeranlage nicht an einem Ort außerhalb des Heinrich-Lassen-Parkes errichtet werden kann.

Der Baustopp bleibt bestehen, bis die Entscheidung für eine der alternativ oben angegebenen Wegedecken gefallen ist, oder eine andere, ihnen entsprechenden Lösung (kein Asphalt), gefunden wird. Auch die anderen, im Antrag geforderten Punkte, müssen vor Beendigung des Baustopps ihrem Inhalt nach entschieden werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Es kann auf eine Asphaltdecke zugunsten eines Betonpflasters verzichtet werden. Eine Verwendung einer wassergebundenen Decke  mit den o.g. Zusatzstoffen kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:  Es ist ein wesentlich dickerer Schichtaufbau im Untergrund nötig als jetzt vorbereitet. Es entstünden daher erhebliche Kosten für Ausbau des Unterbaus, tieferes Ausschieben und neuen Unterbau. Der dickere Schichtaufbau führt in Wurzelnähe zu Problemen. Die Endfestigkeit der Decke erlaubt ein Befahren nur bis zu 5 t, benötigt wird für die verschiedenen Unterhaltungsarbeiten aber eine Befahrbarkeit von 10 t. Der Preis /m² für diese Decke ist unangemessen hoch und hält keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung stand.

 

An der Belziger Straße gab es bislang keine Hecken. Es waren in alter Zeit lediglich Gehölzarten gewählt worden, die für den schmalen Streifen wesentlich zu groß wurden. Daher mussten diese zur Freihaltung des Gehweges, des Parkweges und der Sitzplätze ständig drastisch geschnitten werden. Die Neubepflanzung der geplanten Gehölzbereiche wird, wie beim Anwohnerinformationsabend zugesagt, in Absprache mit den Anwohnern erfolgen, soweit die Wünsche für die Zukunft mit Blick auf die Unterhaltungskosten wirtschaftlich vertretbar sind.

 

Für die geplante Containerstellfläche kommen grundsätzlich nur Grundstücke in Betracht, die im Fachvermögen des Fachbereichs Natur liegen, da für andere Grundstücke Miete zu zahlen wäre. Es kommen ferner nur Grundstücke in Betracht, die in engem räumlichen Zusammenhang mit den im Bereich zu pflegenden Grünanlagen stehen. Daher ist der Lassenpark sicher ein geeigneterer Standort als der deutlich kleinere Wartburgplatz oder das Gartendenkmal Rudolph-Wilde-Park.

Die ehemalige Revierunterkunft im Rudolph-Wilde-Park steht nach Vermarktung nicht mehr zur Verfügung. Der Parkplatz an der Freiherr-von-Stein-Str. ist im Vermögen der SE FM. Dort sind alle Parkplätze vermietet, 95% davon an Mitarbeiter mit extrem hohem Außendienstanteil. Nur 3 Parkplätze dort sind an Mitarbeiter vermietet, die den Parkplatz nur nutzen um das Fahrzeug dort während der Arbeitszeit abzustellen. Für den Containerplatz würde eine Fläche von  ca. 10 Stellplätzen benötigt. Die SE FM lehnt sowohl aus diesem Grund ab, einen Teil des Parkplatzes zur Verfügung zu stellen, als auch wegen der zu erwartenden Beschwerden durch Anwohner, die hier sehr viel näher an den Containern wohnen als im Lassenpark.

 

 

 
 

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