Drucksache - 1642/XVIII  

 
 
Betreff: Verbesserte Erreichbarkeit des Tempelhofer Parks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und dem Tempelhof-Projekt für eine bessere Zugänglichkeit des Tempelhofer Parks für Fußgänger und Radfahrer aus dem Ortsteil Tempelhof einzusetzen. Hierfür ist im Masterplan Tempelhofer Feld ein Zugang (Brücke) von der Germaniastraße aus vorzusehen. Die Nutzung des bereits landeseigenen Grundstücks Germaniastraße 141 (ehemals Grüner Weg) ist zu prüfen.“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Hinsichtlich des Beschlusses vom 15.12.2010, erfolgte die Anfrage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um Stellungnahme.

Hierzu ging folgende Mitteilung ein:

 

„… im Hinblick auf die von Ihnen aufgeworfene Frage zur Verknüpfung der Tempelhofer Freiheit mit dem Ortsteil Tempelhof kann ich Ihnen mitteilen, das es auch unser Anliegen ist, diese zu verbessern bzw. zu schaffen. Im Rahmen der Überlegungen zur Erarbeitung eines Gesamtentwicklungsplans für die Tempelhofer Freiheit wurde diese Notwendigkeit frühzeitig deutlich.

 

Hierzu wurden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen. Bei einer Anbindung im Bereich des Grundstücks Germaniastraße 141 ist dabei zu berücksichtigen, dass hier sowohl die Autobahn, als auch die S-Bahn gequert werden müssen. Darüber hinaus liegt die Autobahn höher als das umgebende Gelände. Nach den uns vorliegenden Unterlagen gibt es in diesem Bereich zudem kein Landeseigentum. Daher wurde die Entscheidung getroffen, eine Anbindung im Bereich des Grundstücks Oberlandstraße 36-41 weiter zu verfolgen. Hier ist lediglich eine Querung der S-Bahn erforderlich. Zudem liegt diese hier tiefer als das umgebende Gelände, sodass die Kosten einer Brücke und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert werden können.


Diese Zufahrt dient bzw. kann dienen - der Schaffung einer Verknüpfung des ehemaligen Flughafengeländes mit dem Umfeld für Fußgänger, Radfahrer und motorisierten Verkehr,- der Erschließung des geplanten Gewerbegebietes, - als mögliche Logistik-Zufahrt für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Internationalen Gartenbauausstellung 2017 und anderer Baumaßnahmen auf dem Gelände, - als möglicher zusätzlicher Zugang für die Internationale Gartenbauausstellung 2017.

Das Land Berlin hat im vergangenen Jahr die hierfür erforderlichen Flächen an der Oberlandstraße erworben.  …“

 

Darüber hinaus wird im Rahmen eines Jour-Fixe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Thematik auf die Tagesordnung gesetzt.

 

 
 

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