Drucksache - 1620/XVIII
Öffentliches Wegerecht an der Yorckstraße Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge von Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks Yorckstraße 55/56, Ecke Bautzener Straße über eine zukünftig Nutzung des Grundstücks Wegerechte für die Allgemeinheit vertraglich und ggf. planungsrechtlich zu sichern. Die Wegerechte sollen der Anbindung der „Schöneberger Schleife“ über die Brücke nr. 5 an den Gleisdreieck-Park dienen. Die zu sichernde Wegeführung soll barrierefrei und in gerader bzw. weiträumig geschwungenem Verlauf sowie ausreichender Breite über das Grundstück geführt werden. Die denkmalgeschützte Brücke Nr. 5 ist gestalterisch so einzubinden, dass ihre topografische Einbindung in den Bahndammverlauf erkennbar bleibt. Vor dem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes soll das Vorhaben im Ausschuss für Stadtplanung vorgestellt werden.
Das Bezirksamt hat ebenfalls großes Interesse an einem Wegerecht über das in Rede stehende Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A als Verlängerung / Verbindung zwischen dem geplanten Nord-Süd-Grünzug westlich der S-Bahntrasse und der Yorckbrücke 5. Dementsprechend wurde in den ersten Gesprächen zwischen dem neuen Grundstückseigentümer und dem Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz auf die Notwendigkeit der Sicherung öffentlicher Geh- und Radfahrrechte hingewiesen. Eine grundsätzliche Zustimmung wurde mündlich signalisiert. Für Januar / Februar 2011 wurde von Seiten des Eigentümers / Investors die Vorstellung erster Überlegungen für ein Bebauungskonzept zugesagt. Im Rahmen der weiteren Gespräche wird die Umsetzung der Wegeführung konkretisiert. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Planungsrechtlich und im Rahmen des Durchführungsvertrages können dann die genannten Ziele berücksichtigt werden. Der Investor wird darauf hingewiesen, dass sein Konzept im Ausschuss für Stadtplanung vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses vorzustellen ist. |
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