Drucksache - 1618/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Fassung des Entwurfs des B-Plans XIII-21-1 vom 03.06.2010 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
08.12.2010 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Kopie von BA-Vorlage Festsetzung XIII-21-1 Anlage 1
Kopie von BA-Vorlage Festsetzung XIII-21-1 Anlage 2
Kopie von BA-Vorlage Festsetzung XIII-21-1 Anlage 3
Vorlage zur Beschlussfassung v. 02.11.10
2. Version vom 08.12.2010

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordentenversammlung wolle beschließen:

 

der mit beiliegender Bezirksamtsvorlage  - zur Beschlussfassung - vorgelegten Bebauungsplanentwurf XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 nebst Begründung und Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 wird beschlossen.

 
 

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