Drucksache - 1594/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.03.2011 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in Tempelhof-Schöneberg eine zentrale Anlaufstelle als sog. Familienbürgeramt/-büro eingerichtet werden kann. In diesem speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien zugeschnittenen Angebot werden die bislang auf mehrere Stellen verteilten Zuständigkeiten in familienrechtlichen Angelegenheiten und in Familien und Kinder unterstützenden Fragen in einer Hand gebündelt.
Hierbei ist zu prüfen, ob bspw. Im Rahmen einer Anmeldung als Pilotprojekt eine (finanzielle) Unterstützung vom Senat erhalten werden kann.
Der BVV ist bis zum Juni 2011 zu berichten - über die in Frage kommenden Standorte - die zu erwartenden Kosten - in welchen Schritten eine Umsetzung innerhalb welchen Zeitrahmens erfolgen kann. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In seinem Familienbericht 2011 strebt der vom Senat mit der Erstellung des Berichtes beauftragte Berliner Beirat für Familienfragen eine Weiterentwicklung der familienfreundlichen Infrastruktur im Land Berlin an. Hierzu sollen flankierend die Bürgerämter oder andere geeignete Einrichtungen in den Bezirken zu Familienbüros ausgebaut werden. Auch im Abschlussbericht von Steria Mummert zum Projekt „Personalausstattung sozialräumlich organisierter Berliner Jugendämter“ wird die Einführung eines Eingangsmanagements als zentrale Anlaufstelle für Bürger/innen empfohlen.
Der Bezirk Tempelhof-Schönberg sieht sich als familienfreundlicher Bezirk und strebt eine bürgernahe und serviceorientierte Verwaltung an. Das Bezirksamt begrüßt daher diese Empfehlungen und hält die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien grundsätzlich für möglich. Ziel sollte dabei sein, möglichst niedrigschwellige Anlaufstellen für Familien zu schaffen, in denen alle Familienmitglieder Beratung und Hilfe aus einer Hand erhalten. Die Einführung sollte jedoch im Rahmen einer berlinweiten Regelung erfolgen. Die dazu erforderliche Diskussion und die Entwicklung eines auf der Landesebene abgestimmten Aufgabenkataloges werden erst nach den Wahlen im September erwartet. Eine Anmeldung als Pilotprojekt wird vor diesem Hintergrund nicht in Erwägung gezogen.
Aus den gleichen Gründen kann daher derzeit auch noch nicht abgeschätzt werden, in welchen Schritten eine Umsetzung innerhalb welchen Zeitrahmens erfolgen kann.
Als Standorte würden sich vor dem Hintergrund der sozialräumlich organisierten Struktur des Jugendamtes die bereits vorhandenen Standorte der Regionen als zentrale Anlaufstellen für die Familien eignen. Aufgrund der Lage in den einzelnen Regionen sind sie für die Familien schnell und unkompliziert zu erreichen.
Zu den zu erwartenden Kosten kann derzeit noch keine seriöse Auskunft gegeben werden, da die Kosten abhängig von dem noch zu entwickelnden Aufgabenkatalog sind.
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