Drucksache - 1574/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.10.2010 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zwischen dem Ende des Radweges in der Badenschen Straße (Fahrtrichtung Ost) in Höhe der Einmündung Straße „Am Rathaus“ und der Einmündung Salzburger Straße eine Radspur zu Lasten der bestehenden ca. 8 KFZ-Stellplätze anzuordnen und damit einen auch für Radfahrer fließenden und sicheren Übergang in die mehrspurige Verkehrssituation vor der Ampel zur Martin-Luther-Straße zu ermöglichen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Zuständigkeit für die Anordnung einer Radspur in der Badenschen Straße zwischen der Straße „Am Rathaus“ und der „Salzburger Straße“ liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Inzwischen liegt das dortige Prüfungsergebnis vor.
Die gewünschte Änderung der Radverkehrsführung ist nach Ansicht der VLB nicht erforderlich. Der genannte Radweg ist nicht benutzungspflichtig; jede radfahrende Person kann auch die Fahrbahn benutzen, und ist dann Teil des fließenden Verkehrs. Am Ende des Radweges in Höhe „Am Rathaus“ führt eine Rampe mit einer markierten Radfahrerfurt auf die Fahrbahn. Eine markierte Führung auf die Fahrbahn habe sich stadtweit bewährt und sei aufgrund der dortigen Haltverbote ohne Einschränkung erkennbar. Die Unfallstatistik der letzten fünf Jahre bestätige die sichere Führung der Radfahrenden an der genannten Stelle. In Höhe der Salzburger Straße befindet sich eine Fußgängerquerungsstelle und am Fahrbahnrand eine Sperrflächenmarkierung an einer Gehwegabsenkung als Sicherheitszone.
Bei Wegfall der parkenden Fahrzeuge am Fahrbahnrand müsste die Radverkehrsführung an der Sperrfläche vorbei gekennzeichnet und ein sicherer Übergang in den Fließverkehr geschaffen werden. Hierbei wären nach Ansicht der VLB eher Kollisionen zwischen Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern und dem motorisierten Verkehr zu befürchten. Zurzeit ist der Radverkehr hier bereits Teil des fließenden Verkehrs. Nach der genannten Sperrfläche stehen mehrere Fahrspuren zur Verfügung, die im Anschluss gefahrlos für die Radfahrenden für die gewählte Fahrtrichtung zu befahren seien. Da an der Kreuzung Badensche Straße / Martin-Luther-Straße nur die Fahrtrichtung „rechts“ und „links“ möglich ist und zwei Rechtsabbiegespuren gekennzeichnet sind, sei eine sichere Führung auch für den Radverkehr gewährleistet.
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