Drucksache - 1564/XVIII  

 
 
Betreff: Unterstützung für das Volksbegehren Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Unter dem 28.10.2010 wurde der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die o.g. Drucksache informiert und gebeten, das Volksbegehren im Sinne des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu unterstützen und inhaltlich umzusetzen. Am 13.12.2010 wurde die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die bis dahin ausgebliebene Reaktion auf das Schreiben vom 28.10.2010 in Kenntnis gesetzt und gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen.

 

Mit Schreiben vom 17.01.2011 teilt die Staatssekretärin nunmehr folgendes mit:

 

Ihre Schreiben vom 28.10. bzw. 13.12.2010 „Unterstützung für das Volksbegehren Grundschule“

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

ich danke Ihnen für die o.g. Schreiben, in denen Sie über einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg zum „Volksbegehren Grundschule“ informieren. Ich bitte Sie um Verständnis für die späte Antwort, doch der Antrag der Trägerin auf Einleitung eines Volksbegehrens musste durch das Land Berlin zunächst eingehend geprüft werden.

 

Der dem Senat vorliegende Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“ beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

 

1.      Reduzierung der Gruppengrößen in der Ganztagsbetreuung auf 16 Schüler/innen pro Gruppe.

2.      Wegfall der Bedarfsprüfungen in Bezug auf die ergänzende Förderung und Betreuung für die Jahrgangsstufen 1-6.

3.      Verdopplung der Personalzuschläge für die Kinder mit leichten Behinderungen (sog. „A-Kinder“) im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung.

4.      Aufnahme von Qualitätsstandards des „Berliner Bildungsprogramms für die offene Ganztagsgrundschule“ in das Schulgesetz.

5.      2 verbindliche, gemeinsame Fortbildungstage für Erzieher/innen und Lehrkräfte der Grundschulen.

6.      Angebot eines kostenbeteiligungspflichtigen Mittagessens für alle Kinder an Grund- und Sonderschulen der Jahrgangsstufen 1-6.

 

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass Berlin mit seinem flächendeckenden Ganztagsangebot an Grundschulen einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer einnimmt. Es ist das einzige Bundesland, das das Ganztagsangebot ausschließlich durch Schulen auf der Basis eines Rechtsanspruchs gem. § 19 Abs. 6 SchulG realisiert. Hiermit wird ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt.

 

Gemäß der KMK-Statistik über allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich zwischen 2004 und 2008 der Anteil der Ganztagsgrundschulen (inkl. der Privatschulen) von 43,7% bis auf 96,8%, wobei alle öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen offene oder gebundene Ganztagsschulen sind.

 

 

Nur Thüringen, Sachsen und das Saarland können einen ähnlich hohen Wert aufweisen. Das Land Berlin erbringt bereits jetzt eine beachtliche Leistung zur Teilhabe am Bildungssystem in der Primarstufe. Mit dem als Teil der Schulstrukturreform beschlossenen und sich derzeit in Umsetzung befindenden flächendeckenden Aufbau aller Integrierten Sekundarschulen zu Ganztagsschulen und zusätzlich je eines Ganztaggymnasiums pro Bezirk investiert der Senat dauerhaft in die ganztägige Bildung unserer Kinder.

 

Zu dem in Ihrem Schreiben aufgeführten Punkten gebe ich folgende Auskunft:

 

Wegfall der Bedarfsprüfung

Der Senat wird prüfen, ob sich im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts eine bedarfsunabhängige Förderung und Betreuung in allen Jahrgangsstufen der Grundschule bis 16:00 Uhr realisieren lässt.

 

Mittagessenangebot für alle Kinder

Für die Kinder des offenen bzw. gebundenen Ganztags besteht bereits jetzt die Möglichkeit der Teilnahme am Mittagessen zu einem subventionierten Elternbeitrag von 23 € pro Monat (bei 12 Monatsbeiträgen). Die Forderung der Trägerin zielt auf die rd. 91.000 Kinder ab, die die verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) in Anspruch nehmen, jedoch keine Betreuungsleistung. Es besteht zurzeit für die Eltern die Möglichkeit, im Rahmen eines Privatvertrages mit dem Caterer der Schule ihr Kind am Mittagessenangebot teilnehmen zu lassen, allerdings nicht zu subventionierten Bedingungen. Im Durchschnitt zahlen diese Eltern einen Beitrag von rd. 40 € pro Monat, abzüglich der Ferienmonate für 9 Monate im Jahr. Würden die Forderungen der Trägerin umgesetzt, entstünden Mehrkosten in Höhe von rd. 14 Mio. € für das Land Berlin.

 

Personalschlüssel 1:16

Würde dem Volksbegehren Rechnung getragen, erhöhte sich der Personalbedarf bei einer Gruppengröße von 16 Schüler/innen pro Gruppe in der ergänzenden Förderung und Betreuung bzw. während der verlässlichen Halbtagsgrundschule um 27,3% bzw. um 33,3%. Insgesamt würde ein Personalmehrbedarf in Höhe von jährlich rd. 50 Mio. € entstehen.

 

Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule

Eine Aufnahme der im Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule beschriebenen idealtypischen Entwicklungsziele widerspricht grundsätzlich der Intention des Bildungsprogramms, den Schulen Anregungen für ihre Weiterentwicklung ohne Normierungen zu geben. Die strukturellen Rahmenbedingungen für die offene Ganztagsgrundschule sind mit dem Schulgesetz, der Grundschulverordnung und mit den Rahmenlehrplänen gegeben. Für die Qualitätssicherungsprozesse bietet der Handlungsrahmen Schulqualität Orientierungen. Das Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule (Drs. Nrn. 15/2905 und 15/2905-1 vom 30.11.2004) beschreibt pädagogische Rahmenvorgaben für die Umsetzung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

 

Unter Berücksichtigung aller Forderungen der Trägerin würden dem Land Berlin voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2011 und folgende Mehrkosten insgesamt in Höhe von rd. 131 Mio. € entstehen.

 

 

Über die Forderungen der Trägerin hinaus sind allerdings Sach- und Raumkosten zu berücksichtigen, die ggf. durch zusätzlichen Raumbedarf an den Schulen entstehen, wenn mehr Kinder an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen. Insgesamt wäre ein Mehrbedarf inkl. dieser Kosten in Höhe von rd. 244 Mio € zu erwarten, der im Doppelhaushalt 2010/2011 nicht etatisiert ist.

 

Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Senat die Forderungen der Trägerin nicht umsetzen kann. Ob eine Optimierung des Ganztagsangebotes im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden kann, bleibt der Prioritätensetzung des Senats insgesamt vorbehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zinke

 

 
 

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