Drucksache - 1532/XVIII  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrer/innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
09.05.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
23.05.2011 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
27.06.2011 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 24.08.2010
Beschlussempfehlung vom 24.08.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 01.09.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorgezogenen Haltelinien für Radfahrer/innen (Vorbeifahrstreifen) im Bereich von Lichtsignalanlagen (Ampeln) in Tempelhof-Schöneberg dort, wo es bisher nicht geschehen ist, auf die im Regelplan 362 vorgeschriebene Länge von 15m gebracht werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn andere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dagegen sprechen. Die Prioritätenliste, die der bezirkliche  „FahrRat“ ausgearbeitet hat, ist zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Die Regelpläne (so auch der Regelplan 362 VLB) sind eine Arbeitshilfe innerhalb der Verwaltung und sind daher keine verpflichtende Bindung gegenüber Dritten.

Sie werden bei NeuAnordnungen grundsätzlich angewendet, jedoch können nicht alle Markierungen vorgezogener Haltlinien für Radfahrer auf den „neueren“ Regelplan 362 VLB hin überprüft werden. Ein Großteil von Anordnungen wurde bereits getroffen, als vor Dezember 2006 noch der vergleichbare Regelplan 317 PolPräs galt (der jedoch keine Längenempfehlung enthielt).

 

Hinsichtlich der mit der BVVBeschlussempfehlung übersandten Liste weise ich darauf hin, dass die in der Liste enthaltenen Punkte, die uns bereits auch vorher über den FahrRat TempelhofSchöneberg zugegangen war, bereits abschließend behandelt worden sind (Anmerkung: Bei entsprechender Witterung werden die Markierungsarbeiten vom FB Tiefbau durchgeführt).

 

An der Einmündung Ordensmeisterstraße / Wenckebachstraße befindet sich keine LZA, hier war vermutlich die LZA Ordensmeisterstraße (Lorenzweg) gemeint.

An der Einmündung Tempelhofer Damm / Parkstraße befindet sich ebenfalls keine LZA, vermutlich ist hier die FGLZA Tempelhofer Damm (Rathaus) gemeint.

 

Da jedoch die vorgezogene Haltlinie für Radfahrer zur Verbesserung der Sichtbeziehung zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrern und geradeaus fahrenden Radfahrern vorgesehen wird und die LZA nur eine FußgängerLZA auf freier Strecke darstellt, besteht hier keine Notwendigkeit RP 362 VLB zu berücksichtigen.

Darüber hinaus versichere ich, bei künftigen Vorhaben die laut Regelplan empfohlene Länge der Radfahrermarkierung von 15 m zu berücksichtigen, sofern die vorhandenen Gegebenheiten dies ermöglichen.“

 

 

 
 

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