Drucksache - 1506/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnungen auf den Prüfstand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 19.08.10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Prüfung der rund um das Schöneberger Rathaus geltenden verkehrsrechtlichen Anordnungen an Markttagen vorzunehmen und dabei festzustellen, inwieweit nach Abänderung und Verkleinerung der Marktflächen die temporär geltenden Sperrungen und Haltverbote noch den aktuellen Notwendigkeiten entsprechen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

An Markttagen sind die Markthändler nunmehr gehalten, ihre Marktfahrzeuge ausschließlich auf dem Vorplatz des Rathauses im Bereich des John-F.-Kennedy-Platzes aufzustellen.

In diesem Zusammenhang ist eine verkehrsrechtliche Änderung der bislang geltenden Beschilderung erforderlich.

Eine verkehrsbehördliche Prüfung hat hierzu schon stattgefunden.

Als Resultat wurde die geltende Regelung durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung / Anhörung vom 09.06.2010 entsprechend geändert, wobei nun die bisher im Bereich der Freiherr-vom-Stein-Straße vorhandenen absoluten Haltverbote gemäß der Zeichen 283 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den jeweiligen Zusatzzeichen der Geltungszeit (Dienstag und Freitag, 5 – 15 h) ersatzlos durch den Straßenbaulastträger entfernt werden und somit ein Parken im diesem Bereich auch zu Markttagen ermöglicht wird.

 

 
 

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