Drucksache - 1506/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010
folgenden Beschluss: „Das Bezirksamt wird ersucht, eine Prüfung der
rund um das Schöneberger Rathaus geltenden verkehrsrechtlichen Anordnungen an
Markttagen vorzunehmen und dabei festzustellen, inwieweit nach Abänderung und
Verkleinerung der Marktflächen die temporär geltenden Sperrungen und
Haltverbote noch den aktuellen Notwendigkeiten entsprechen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um
Kenntnisnahme mit: An Markttagen sind die Markthändler nunmehr gehalten,
ihre Marktfahrzeuge ausschließlich auf dem Vorplatz des Rathauses im Bereich
des John-F.-Kennedy-Platzes aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist eine verkehrsrechtliche
Änderung der bislang geltenden Beschilderung erforderlich. Eine verkehrsbehördliche Prüfung hat hierzu schon
stattgefunden. Als Resultat wurde die geltende Regelung durch
straßenverkehrsbehördliche Anordnung / Anhörung vom 09.06.2010 entsprechend
geändert, wobei nun die bisher im Bereich der Freiherr-vom-Stein-Straße
vorhandenen absoluten Haltverbote gemäß der Zeichen 283 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den jeweiligen Zusatzzeichen der
Geltungszeit (Dienstag und Freitag, 5 – 15 h) ersatzlos durch den
Straßenbaulastträger entfernt werden und somit ein Parken im diesem Bereich auch
zu Markttagen ermöglicht wird. |
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