Drucksache - 1466/XVIII  

 
 
Betreff: VE B-Plan 7-42 – BV Barbarossaplatz – Teil 3
Ausgleichs- und Eingriffsbilanz vorlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.10.2010 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
10.11.2010 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bebauungsplanverfahren 7-42 VE für das Bauvorhaben am Barbarossaplatz wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren), d. h. ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Trotz des beschleunigten Verfahrens finden die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ihre Berücksichtigung.

 

Für die Bäume auf dem Privatgrundstück, die aufgrund der geplanten Neubebauung gefällt werden, wird im Rahmen der Baumaßnahme gemäß Baumschutzverordnung eine Baumbilanz durchgeführt und der Ausgleich durch den Fb Natur geregelt.

 

Im Bereich der öffentlichen Grünanlage wird es nach der derzeitigen Planung nur noch zu drei Baumfällungen kommen. Diese sind allerdings notwendig, da die Bäume sich im direkten Zugangsbereich der Feuerwehr befinden. Die technischen Abstimmungen mit der Bauaufsicht – insbesondere beim Brandschutz – sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird derzeit untersucht, ob die Entlüftung der Treppenhäuser bei einem Brandfall durch eine technische Maßnahme (Rauchdruckausgleichssystem) gelöst werden kann. In diesem Falle wäre eine Feuerwehrzufahrt zum südlichen Gebäudeteil und die damit verbundenen Baumfällungen nicht mehr notwendig.

 

 
 

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