Drucksache - 1460/XVIII
Die BVV
fasste am 16.06. 2010 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung
ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob in dem Gebiet um den Grazer Platz und
Grazer Damm der Einsatz von „Stadtteilmüttern“ über den
öffentlichen Beschäftigungssektor erfolgen kann.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das
Job-Center Tempelhof-Schöneberg teilte auf Nachfrage mit, dass ein den
„Stadtteilmüttern“ vergleichbares Projekt im Rahmen des
öffentlichen Beschäftigungssektors gemäß § 16 d SGB II möglich wäre (der
Begriff „Stadtteilmütter“ ist geschützt und darf nur für das
Projekt in Neukölln verwendet werden). Die
grundsätzliche Entscheidung über das Projekt sowie die Auswahl des Trägers
trifft das Job-Center Tempelhof-Schöneberg. Dem
Bezirksamt liegen Konzepte zweier Träger vor, die das Bezirksamt beide für
tragfähig und realisierbar hält. Diese sind dem Job-Center Tempelhof-Schöneberg
mit der Bitte um eine zeitnahe Entscheidung übersandt worden. |
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