Drucksache - 1460/XVIII  

 
 
Betreff: Einsatz von „Stadtteilmüttern“ in Schöneberg-Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Entscheidung
10.06.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Vorberatung
14.10.2010 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.05.2010
Beschlußempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste am 16.06. 2010 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob in dem Gebiet um den Grazer Platz und Grazer Damm der Einsatz von „Stadtteilmüttern“ über den öffentlichen Beschäftigungssektor erfolgen kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Job-Center Tempelhof-Schöneberg teilte auf Nachfrage mit, dass ein den „Stadtteilmüttern“ vergleichbares Projekt im Rahmen des öffentlichen Beschäftigungssektors gemäß § 16 d SGB II möglich wäre (der Begriff „Stadtteilmütter“ ist geschützt und darf nur für das Projekt in Neukölln verwendet werden).

 

Die grundsätzliche Entscheidung über das Projekt sowie die Auswahl des Trägers trifft das Job-Center Tempelhof-Schöneberg.

 

Dem Bezirksamt liegen Konzepte zweier Träger vor, die das Bezirksamt beide für tragfähig und realisierbar hält. Diese sind dem Job-Center Tempelhof-Schöneberg mit der Bitte um eine zeitnahe Entscheidung übersandt worden.

 
 

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