Drucksache - 1445/XVIII  

 
 
Betreff: Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-46 für die Grundstücke Erfurter Straße 7, 8 und Wexstraße 8 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Anlass/Erforderlichkeit

Anlass/Erforderlichkeit

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 7-46 ist die am 01.01.2010 erfolgte Übernahme des Grundstücks und Dienstgebäudes Erfurter Straße 7, 8 in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin. Es ist beabsichtigt, das landeseigene Grundstück zum Zwecke der Verwertung zu veräußern. Die Veräußerung soll im Rahmen eines bedingungsfreien Bieterverfahrens durchgeführt werden.

Nach dem sichergestellt war, dass das inzwischen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienbesitz befindliche Nachbargrundstück Wexstraße 8 nicht mehr fachlich benötigt wird, soll auch dieses Grundstück veräußert werden.

 

Nach einer planungsrechtlichen Umwidmung werden sich die Vermarktungschancen für beide Grundstücke zusammen voraussichtlich erhöhen.

 

Derzeit ist das Grundstück Erfurter Straße 7, 8 als Kerngebiet, Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltungen und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke (GRZ 0,6/GFZ 2,0) vom am 28.04.1972 festgesetzten Bebauungsplan XI-144 ausgewiesen. Auf dem  Grundstück befinden sich die Baulichkeiten des ehemaligen Gesundheitsamts Schöneberg, in denen teilweise noch vorhandene Verwaltungseinheiten der Abteilung Gesundheit sowie u. a. das Ordnungsamt untergebracht sind.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat durch Beschluss vom 17.06.2009 das Bezirksamt aufgefordert, das Dienstgebäude Erfurter Straße aus vordringlich haushaltspolitischen Erwägungen aufzugeben. Das Bezirksamt hat seinerseits am 16.09.2010 die Bezirksverordnetenversammlung über die genaueren Umzugspläne der Verwaltung unterrichtet. Der Umzug aller noch vorhandenen Verwaltungseinheiten aus dem Gebäudekomplex hat bereits im Jahr 2009 begonnen und soll im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossen sein.

 

Der festgesetzte Bebauungsplan XI-144 erfasst ebenfalls das Grundstück Wexstraße 8. Die westliche Grundstückshälfte ist als Stellplatzfläche und die östliche Grundstücksfläche als Kerngebiet, Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltungen und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke bzw. in einem geringeren Teil als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule  festgesetzt.

 

Bis zum Eigentümerwechsel des Grundstücks Wexstraße 8 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben war der als Stellplatzfläche festgesetzte Grundstücksteil als eventuell benötigte Teilfläche für die Jugendverkehrsschule Schöneberg vorgehalten worden. Diese Vorhaltefläche wurde inzwischen aufgegeben. Das Grundstück Wexstraße 8 ist weiterhin derzeitig noch an das Beherbergungsunternehmen “Sunshine House“ vermietet. Der Mietvertrag mit dem Beherbergungsunternehmen hat, sofern er nicht verlängert wird, eine Laufzeit bis zum 31.05.2012.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dies erfordert. Das ist hier der Fall, weil die Festsetzungen für die erfassten Grundstücke des am 28.04.1972 festgesetzten Bebauungsplans XI-144 als Gemeinbedarfsfläche bzw. Stellplatzfläche durch die letzte Entwicklung als überholt anzusehen sind und diese Festsetzungen nicht mehr der bezirklichen Bedarfsplanung entsprechen. Durch die unmittelbare Nähe des Zubringers zur Stadtautobahn (Autobahnauffahrt Wexstraße) zu den stark frequentierten Verkehrsflächen um den Innsbrucker Platz sowie die Nähe zur BAB Stadtring A100 und zur S-Bahntrasse ist das Plangebiet einer hohen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt. Diese Grundbelastung sowie die unmittelbare Nachbarschaft zur gegenüberliegenden Wohnbebauung an der Erfurter Straße sowie zur Rückert- und Sternberg-Schule lassen in dieser Gemengelage nur die Nutzart Mischgebiet gebietsverträglich erscheinen. Deshalb wird aber auch erst im Verlauf des Aufstellungsverfahrens

über die detaillierten Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung entschieden. 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

 

 

 
 

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