Drucksache - 1351/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer
Sitzung am 17.03.2010 folgenden Beschluss: „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für
Eingriffe in den Naturhaushalt und ökologische Ausgleichsmaßnahmen ein
Öko-Konto für Tempelhof-Schöneberg eingerichtet werden kann. Ziel ist die
Finanzierung unterschiedlichster Grünmaßnahmen (z. B. auch die Nachpflanzung
von Straßenbäumen) aus einem gemeinsamen Finanzierungstopf. Der BVV ist bis zum
Sommer 2010 über die Realisierbarkeit der Maßnahme Bericht zu erstatten.“ Das Bezirksamt teilt hierzu
mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die Praxis, Ausgleichmittel
von Eingriffsvorhaben einzunehmen und für den ökologischen Ausgleich zu
verwenden, wird im Bezirk schon immer praktiziert wie z.B. bei den Bauvorhaben
Bauhaus und Möbel-Kraft an der Schöneberger Straße. Ein Titel für die
Einbuchung der Ausgleichsmittel ist vorhanden. Es kann jedoch nicht frei und
unabhängig von der Eingriffsart über die Mittel verfügt werden. Bei der
Verwendung der Ausgleichsmittel ist immer auf einen gewissen Funktionsbezug zu
achten. Nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz bedeutet dieses, dass der Ersatz zwar
an einem anderen Ort als dem Eingriffsort erfolgen kann, es muss dort aber eine
ähnliche Funktion (gleichwertiger Ausgleich) ausgeglichen werden, wie sie auch
durch den Eingriff beeinträchtigt wurde, wie z.B. Ausgleich der Beseitigung von
Vegetation durch Neupflanzung von Vegetation oder Ausgleich der Versiegelung
durch Entsiegelung. Die Einrichtung des
gewünschten Kontos ist somit nicht erforderlich und entspricht in Hinblick auf
die dargelegten Anforderungen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der eigentlichen Bedeutung
nach ist unter einem Ökokonto etwas anderes zu verstehen: Eine vorgezogenen
Durchführung und Bevorratung von Maßnahmen ist in einem Ökokonto vorgesehen.
Die Einrichtung und die Bedingungen dafür sind im § 14b des Berliner
Naturschutzgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass in einem Ökokonto Maßnahmen
bevorratet werden, die als vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits vor
Beginn des Eingriffs durchgeführt werden. Die Verbuchung kann nach der
Durchführung der Maßnahmen vorgenommen werden. Um
die geleisteten Maßnahmen auf dem Konto einzubuchen, müssen diese über eine
nachvollziehbare Bewertungsmethode vergleichbar sein und monetarisiert werden.
Für Berlin wurde angelehnt an die Einriffsbewertung und -bilanzierung in Natur
und Landschaft ein methodischer Ansatz (nach Professor Dr. Axel Auhagen 2005)
entwickelt, der auf der Basis der dort beschriebenen Bewertungsverfahren
geeignete Flächen hinsichtlich ihrer Aufwertungspotentiale einschätzt. Bei später erfolgenden
Eingriffen können diese geleisteten Maßnahmen dann refinanziert werden. Die
öffentliche Hand geht hinsichtlich der Kosten der Konzeption, der
Flächenbereitstellung und der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen in
Vorleistung. Von seiner Entstehung her
ist das Ökokonto auf die 2004 vom Abgeordnetenhaus beschlossene
gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (Teil des Berliner Landschafts- und
Artenschutzprogramm) zurückzuführen, die eine Flächenbevorratung (Flächenpool)
darstellt. Dabei hat das Land Berlin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
Eingriff und Ausgleich räumlich und zeitlich zu entkoppeln. Der Ausgleich auf
den dort dargestellten Flächen hat Vorrang, wenn dieser im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes nicht erfolgen kann und auch keine anderen geeigneten
Flächen im Bezirk zur Eingriffsbewältigung zur Verfügung stehen. In Berlin ist die zentrale
Führung des Ökokontos bei der obersten Naturschutzbehörde, der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung angesiedelt. Der Bezirk müsste, wenn er in Vorleistung
Maßnahmen für den Naturschutz durchführt, dort einen Antrag stellen, damit die
Maßnahme verbucht wird. Die gebuchten Maßnahmen können dann später mit einem im
Bezirk erfolgenden Eingriffsvorhaben refinanziert werden. Für eine Einbuchung
ist durch Ermittlung der Ausgangssituation und der Zielplanung das
Aufwertungspotential der Fläche zu ermitteln. Dieses geschieht nach
ökologischer Bewertung der Fläche über die Darstellung in Kostenäquivalenten
(€), die stellvertretend für die Kosten stehen, welche für die
Herstellung bestimmter Ziele und Maßnahmen benötigt werden. In Berlin gibt es bis jetzt
noch kein Beispiel für die Anwendung des Ökokontos. |
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