Drucksache - 1343/XVIII
Aus der von der Geschäftsführung des JobCenters
Tempelhof-Schöneberg übermittelten Stellungnahme geht hervor, dass es im
JobCenter Tempelhof-Schöneberg bereits seit Juli 2007 eine zentrale
Anlaufstelle, in der Kundinnen und Kunden Fragen und Unklarheiten zu ihren
Bescheiden erklärt bekommen, gibt. Für diesen Service stehen inzwischen 6
spezialisierte Mitarbeiter, sogenannte „Bescheiderklärer“, der Eingangszone
zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen der Eingangszone sind multikulturell
zusammen gesetzt, so dass im Falle von erkennbaren Sprachdefiziten jederzeit
sprachkompetentes Personal hinzugezogen werden kann. Allgemeine Kundenanliegen
werden zunächst im Rahmen der Beratung durch alle Mitarbeiter/innen der
Eingangszone geklärt. Stellen sich die Fragen zu Leistungsangelegenheiten,
Bescheiden oder dem Stand von Widerspruchsbearbeitungen und Anhörungen als
komplexer dar, werden die Kunden
unmittelbar an einen dieser sechs Spezialisten in der Eingangzone weiter
geleitet. Dort wird dann der Bescheid, die Anhörung oder das sonstige Schreiben
dem Bürger erläutert und auf diese Weise
versucht, das Verstehen zu erleichtern und damit das Verständnis für die
behördliche Maßnahme zu vergrößern. Der Service hat sich als kundenfreundlich erwiesen und wird
von 15-20 Kunden wöchentlich in Anspruch genommen. Weitergehende Fragen, die
in der Anlaufstelle nicht abschließend geklärt werden können, sind im Leistungsbereich zu bearbeiten. Dies
erfolgt über die direkte Terminbuchung im zuständigen Leistungsteam durch den
„Bescheiderklärer“ der Eingangszone. Die Beratungsqualität der Spezialisten in der EZ wird auch
dadurch gesteigert, dass diese sich in einem regelmäßigen fachlichen Austausch
mit den Leistungsteams befinden. Aktuelle Änderungen im Gesetz oder den
fachlichen Hinweisen werden auf den üblichen Informationswegen im Haus auch
dorthin übermittelt. Sollte der Beratungsbedarf ansteigen und sich die Anzahl der
ratsuchenden Kunden erhöhen, wäre eine Aufstockung der Bescheiderklärung
möglich. |
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