Drucksache - 1343/XVIII  

 
 
Betreff: ALG II-Bescheide „übersetzen“ – zentrale Anlaufstelle im JobCenter schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme 27.04.10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17.03.2010 (Drucksachen Nr. 1343/XVIII) wurde dem JobCenter Tempelhof-Schöneberg am 25.03.2010 übersandt mit der Bitte um Prüfung, ob im JobCenter Tempelhof-Schöneberg die Einrichtung eines zentralen Anlaufpunktes zur Bescheiderläuterung realisiert werden kann.

 

Aus der von der Geschäftsführung des JobCenters Tempelhof-Schöneberg übermittelten Stellungnahme geht hervor, dass es im JobCenter Tempelhof-Schöneberg bereits seit Juli 2007 eine zentrale Anlaufstelle, in der Kundinnen und Kunden Fragen und Unklarheiten zu ihren Bescheiden erklärt bekommen, gibt. Für diesen Service stehen inzwischen 6 spezialisierte Mitarbeiter, sogenannte „Bescheiderklärer“, der Eingangszone zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen der Eingangszone sind multikulturell zusammen gesetzt, so dass im Falle von erkennbaren Sprachdefiziten jederzeit sprachkompetentes Personal hinzugezogen werden kann.

 

Allgemeine Kundenanliegen werden zunächst im Rahmen der Beratung durch alle Mitarbeiter/innen der Eingangszone geklärt. Stellen sich die Fragen zu Leistungsangelegenheiten, Bescheiden oder dem Stand von Widerspruchsbearbeitungen und Anhörungen als komplexer dar,  werden die Kunden unmittelbar an einen dieser sechs Spezialisten in der Eingangzone weiter geleitet. Dort wird dann der Bescheid, die Anhörung oder das sonstige Schreiben dem Bürger erläutert und auf diese Weise  versucht, das Verstehen zu erleichtern und damit das Verständnis für die behördliche Maßnahme zu vergrößern.

 

Der Service hat sich als kundenfreundlich erwiesen und wird von 15-20 Kunden wöchentlich in Anspruch genommen.

 

Weitergehende Fragen, die in der Anlaufstelle nicht abschließend geklärt werden können, sind  im Leistungsbereich zu bearbeiten. Dies erfolgt über die direkte Terminbuchung im zuständigen Leistungsteam durch den „Bescheiderklärer“ der Eingangszone.

 

Die Beratungsqualität der Spezialisten in der EZ wird auch dadurch gesteigert, dass diese sich in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Leistungsteams befinden. Aktuelle Änderungen im Gesetz oder den fachlichen Hinweisen werden auf den üblichen Informationswegen im Haus auch dorthin übermittelt.

 

Sollte der Beratungsbedarf ansteigen und sich die Anzahl der ratsuchenden Kunden erhöhen, wäre eine Aufstockung der Bescheiderklärung möglich.

 

 
 

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