Drucksache - 1332/XVIII
Verfahren Die öffentliche Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung
sowie die Anhörung fand statt in der Zeit vom 01.07.2009 bis zum 31.07.2009. Zum Landschaftsplan gingen zwei schriftliche Stellungnahmen
von zwei Einzelpersonen ein. Im Folgenden werden die vorgebrachten Anregungen und
Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit den Planungszielen
des Landschaftsplanentwurfs in Beziehung gesetzt und gegeneinander abgewogen. Abwägung der Anregungen und Bedenken 1. Zustimmung zur Aufstellung des Landschaftsplanes und zu
seinen Zielen. Einwender: BLN für die nach § 39 NatSchGBln anerkannten
Vereine Stellungnahme: Die Ziele werden beibehalten 2. Alle Bebauungspläne im Geltungsbereich sollen in das
Verfahren einbezogen und berücksichtigt werden. Einwender: 1 Einzelperson Stellungnahme: Grundsätzlich darf ein Landschaftsplan den
planungsrechtlichen Vorgaben gem. § 8 (3) NatSchGBln durch die Bauleitplanung
nicht widersprechen. Daher werden Bebauungspläne grundsätzlich in das
Landschaftsplanverfahren einbezogen und deren Inhalte berücksichtigt.
Bebauungspläne älteren Datums, die noch über keine Grünfestsetzungen verfügen,
werden durch die BFF-Festsetzungen des Landschaftsplanes ergänzt, sodass im
Fall einer Neubebauung oder baulichen Änderung auf dem Grundstück ein
ökologischer Mindeststandard erfüllt wird. Im Begründungstext zum Landschaftsplan wurden grundsätzlich
alle vorliegenden aktuellen Untersuchungen und Erkenntnisse im Laufe des
Verfahren eingearbeitet und berücksichtigt. Die Ziele werden beibehalten. |
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