Drucksache - 1332/XVIII  

 
 
Betreff: Abwägungsbericht über Anregungen und Bedenken zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Landschaftsplan 7-L-3 Schöneberg-Mitte gem. § 10(3) Berliner Naturschutzgesetz in der Fassung vom 03.11.2008 (GVBl. S. 378)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
26.04.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 02.03.2010

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

Verfahren

 

Die öffentliche Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung fand statt in der Zeit vom 01.07.2009 bis zum 31.07.2009.

 

Zum Landschaftsplan gingen zwei schriftliche Stellungnahmen von zwei Einzelpersonen ein. 

 

Im Folgenden werden die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit den Planungszielen des Landschaftsplanentwurfs in Beziehung gesetzt und gegeneinander abgewogen.

 

Abwägung der Anregungen und Bedenken

 

1. Zustimmung zur Aufstellung des Landschaftsplanes und zu seinen Zielen.

 

Einwender: BLN für die nach § 39 NatSchGBln anerkannten Vereine 

 

Stellungnahme:

Die Ziele werden beibehalten

 

2. Alle Bebauungspläne im Geltungsbereich sollen in das Verfahren einbezogen und berücksichtigt werden.

 

Einwender: 1 Einzelperson

 

Stellungnahme:

Grundsätzlich darf ein Landschaftsplan den planungsrechtlichen Vorgaben gem. § 8 (3) NatSchGBln durch die Bauleitplanung nicht widersprechen. Daher werden Bebauungspläne grundsätzlich in das Landschaftsplanverfahren einbezogen und deren Inhalte berücksichtigt. Bebauungspläne älteren Datums, die noch über keine Grünfestsetzungen verfügen, werden durch die BFF-Festsetzungen des Landschaftsplanes ergänzt, sodass im Fall einer Neubebauung oder baulichen Änderung auf dem Grundstück ein ökologischer Mindeststandard erfüllt wird.

Im Begründungstext zum Landschaftsplan wurden grundsätzlich alle vorliegenden aktuellen Untersuchungen und Erkenntnisse im Laufe des Verfahren eingearbeitet und berücksichtigt.

 

Die Ziele werden beibehalten.

 

 

 
 

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