Drucksache - 1331/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 7-45 für die Grundstücke zwischen Barnetstraße, Nuthestraße, Steinstraße, westlicher Verlängerung des Gerstnerweges bis zur Berlin-Dresdener Eisenbahn und Berlin-Dresdener Eisenbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
14.04.2010 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnhme vom 02.03.2010

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

Begründung:

 

Alle Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich im Privateigentum.

 

Die Grundstücke im Plangebiet sind im Baunutzungsplan als beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe II/2 (GFZ) ausgewiesen.

 

Diese Festsetzungen entsprechen nicht den im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666) artikulierten Zielen des Landes Berlin. Die in Rede stehenden Flächen werden überwiegend als Gemischte Baufläche M2 und im mittleren Teil an der Nuthestraße (etwa in halber Grundstückstiefe) als Wohnbaufläche W3 mit einer GFZ bis 0,8 darstellt.

 

Vereinzelt wird der Bereich in straßennahen/bahnfernen Teilen wohngenutzt.

 

Bis Ende 2009 überwog die Camping- und gärtnerische Nutzung zwischen der Bahnlinie und der sehr schmal ausgebauten Nuthestraße. Deren Nutzer waren jedoch mit Ablauf des Jahres 2009 durch den Erwerber gekündigt worden; teilweise sind die Parzellen bereits geräumt worden.

 

Vereinzelt werden Grundstücke auch gewerblich genutzt.

 

Wegen der geringen Breite von 9 Meter ist die Nuthestraße nicht in der Lage einen erheblichen Anstieg an PKW- und LKW-Verkehr aufzunehmen.

 

Es bestehen Einzelhandelnutzungen im Bereich südlich des S-Bahnhofs Schichauweg auf den Grundstücken Nuthestraße 2-3 mit rund 2000m² BGF (EDEKA) und Nuthestraße 5-7 mit 1.443m² (LIDL).

 

Südlich, direkt außerhalb des Geltungsbereichs an der Steinstraße 37-39, befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit rund 1500m² BGF (REWE).

 

Nunmehr ist ein Antrag auf Vorbescheid gestellt worden, wonach auf den Grundstücken Nuthestraße 50-57 weitere Einzelhandelsnutzungen mit einer BGF von insgesamt rund 3800m² und 210 Stellplätzen errichtet werden sollen.

 

Die weitere Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen wäre auf der Basis geltenden Rechts als zulässig einzustufen.

 

Gleichwohl entspricht die entstehende Konzentration von Einzelhandelsnutzungen außerhalb der städtischen Zentren und außerhalb der durch das bezirkliche Einzelhandelskonzept definierten Versorgungsbereiche (hier: die Bahnhofstraße in Lichtenrade) nicht den Zielen des Landes Berlin und dem durch den FNP dargestellten Entwicklungsziel "Mischgebiet" auf der Basis der BauNVO’90.

 

Insoweit soll der Bebauungsplan 7-45 das durch den FNP artikulierte Entwicklungsziel aufgreifen und die Änderung der Nutzungsart des beschränkten Arbeitgebietes in ein Mischgebiet auf der Basis der Baunutzungsverordnung von 1990 vollziehen.

Hierbei soll das Maß der Nutzung (Baustufe II/2) beibehalten werden.

 

Abgesehen von den bereits bestehenden und geplanten Einzelhandelsnutzungen im Nordteil des Geltungsbereichs sollen künftig in den übrigen Bereichen des festzusetzenden Mischgebietes Einzelhandelsnutzungen nur dann zulässig sein, wenn es sich hierbei um Verkaufsstellen handelt, die einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb zugehörig und diesem vom Umfang her untergeordnet sind.

 

 

Auch solche Verkaufsstellen sollen hierbei in jedem Fall den durch die Baunutzungsverordnung von 1990 festgelegten Schwellenwert von 1200m² GF nicht überschreiten.

 

Das im Zusammenhang mit dem Ausbau der Berlin-Dresdener Eisenbahn laufende Planfeststellungsverfahren hat hinsichtlich deren Lärmauswirkungen bereits bei den Untersuchungen einen ausreichenden Schallschutz für ein Baugebiet -Entwicklung eines Mischgebietes- zugrunde gelegt.

 

Die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wurden mit Schreiben Plan 26 vom 14. Januar 2010 von der Absicht unterrichtet, für den o. g. Bereich ein Bebauungsplansverfahren durchzuführen.

 

Der in Aussicht genommene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beigefügten Planausschnitt kenntlich gemacht.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird der Fachbereich Planen des Amtes für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz beauftragt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Das Bebauungsplanverfahren wird mit den erforderlichen Tätigkeiten zur Durchführung und Steuerung des Verfahrens sowie zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben von den Mitarbeitern des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg durchgeführt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22.Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

 
 

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